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China Visum Service Li Xutang - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Dienstleistungen unseres Li Xutang China Visum Service erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB werden durch Auftragserteilung an uns anerkannt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 2 Auftragserteilung und Leistungserbringung Wir weisen daraufhin, dass die Entscheidung über die Erteilung eines Visums, dessen Gültigkeit und die genehmigte Aufenthaltsdauer sowie über die Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten allein beim Konsulat liegt, wobei die Entrichtung der Gebühren für Konsularprovider bzw. Konsulat nicht zwangsläufig eine Visumerteilung bzw. Legalisierung/Beglaubigung herbeiführt. Die Konsulate begründen Ihre Entscheidungen grundsätzlich nicht. Wenn ein Konsulat / der Konsularprovider die Gebühr trotz verweigerter Leistung einbehält, ist die Gebühr vom Auftraggeber zu tragen. Unsere Verpflichtung besteht ausschließlich in der Erbringung einer Dienstleistung. Der Dienstleistungsvertrag kommt nach Eingang Ihres Passes / Ihrer Pässe, der ggf. benötigten zusätzlichen Dokumente bzw. mit Eingang der zu legalisierenden/ beglaubigenden Dokumente und dem unterschriebenen Auftragsformular mit unserer per-E-Mail oder telefonisch übermittelten Eingangsbestätigung zustande. Unsere Dienstleistung ist mit der Beschaffung des Visums (z.B. Touristenvisum China, Geschäftsvisum China, Gruppenvisum China) und/oder der Legalisierung/Beglaubigung von Dokumenten bzw. der Absage und der Übergabe der Pässe bzw. Dokumente an den Kunden oder an das Versandunternehmen erfüllt. Wir sind nach bestem Wissen und Vermögen bemüht, Visa- bzw. Legalisierungs-/Beglaubigungs-Anträge schnellstmöglich gemäß unserer betrieblichen Abläufe zu bearbeiten und beim Konsularprovider bzw. beim Konsulat einzureichen. Dies ist nur möglich, wenn uns der Pass / die Pässe bzw. die Dokumente und die Kopien der Dokumente mit vollständig und lesbar ausgefüllten Visa- bzw. Legalisierungs-/Beglaubigungs-Anträgen sowie mit allen erforderlichen Unterlagen/Nachweisen zugesandt werden. Wir bemühen uns, unvollständige bzw. unlesbar ausgefüllte Anträge / Aufträge mit Ihnen telefonisch oder auf einem anderen geeigneten Wege zu vervollständigen. Der Leistungstermin richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Auftragsgebers am Tag der Auftragserteilung. Die Einhaltung des Leistungstermins ist von den Öffnungs- und Arbeitszeiten des Konsularproviders und des chinesischen Konsulats in Frankfurt und von deren Bearbeitungsdauer abhängig. Ebenso ist unsere Bearbeitungsdauer von der Bearbeitungsdauer des Konsularproviders und des chin. Konsulats Frankfurt abhängig und kann daher nicht in jedem Fall garantiert werden. Wenn die Dienstleistung nicht termingemäß erbracht werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich durch uns kontaktiert, um ggf. einen abweichenden Leistungstermin zu vereinbaren. Falls die Erfüllung der durch den Auftraggeber vorgegebenen Leistungstermine nur mit Expresszuschlägen in den Konsulaten zu erreichen sind, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Liegt uns keine anderweitige, vom Kunden getroffene ausdrückliche und von uns akzeptierte Weisung vor, so dürfen wir unsere Leistung bei Wahrung seiner Interessen nach billigem Ermessen erbringen, insbesondere für den Kunden die Art und den Weg des Versandes seiner Pässe bzw. Dokumente bestimmen. Wir weisen daraufhin, dass für die wunschgemäße Beantragung von Visa oder Beglaubigungen/Legalisierungen im Express Service eine vorherige telefonische Abstimmung mit uns erforderlich ist. Wir behalten uns vor, Aufträge auch ohne Begründung abzulehnen. 3 Preise Das zu zahlende Entgelt für unsere Dienstleistung, Botschafts- bzw. Konsulatsgebühren, Konsularprovidergebühren sowie etwaiger Kosten Dritter richtet sich nach unserer jeweils gültigen und auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Preisliste. Gebühren und ggf. Expresszuschläge, die an den Konsularprovider bzw. die Konsulate zu zahlen sind, werden von uns verauslagt und an den Auftraggeber weiterberechnet. Transportkosten für den Versand der Antrags- und Auftragsunterlagen / Dokumente / Pässe trägt der Auftraggeber. 4 Bezahlung
Wir bieten derzeit folgende Möglichkeiten zur Bezahlung:
Die Rücksendung der Dokumente erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang bei uns. Wurde der Auftrag mit Bezahlung per Lastschrift erteilt, die Lastschrift aber z.B. wegen unbegründetem Widerspruch, falsch angegebener Kontonummer / Bankleitzahl oder mangelnder Deckung nicht eingelöst oder ungerechtfertigt wieder zurückgebucht, so erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,- € inkl. MwSt. In diesen Fällen behalten wir uns eine Rücksendung der Dokumente per Nachnahme vor. Wurde der Auftrag mit Bezahlung per Überweisung erteilt, geht aber nach Übermittlung der Rechnung keine Bezahlung bei uns ein, senden wir den Pass bzw. die Dokumente nicht zurück. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, den Pass / die Pässe bzw. die Dokumente nach Terminvereinbarung in unserem Büro abzuholen. Unsere Forderung bleibt davon unberührt. Da wir lediglich unsere Dienstleistung zu erbringen haben, ohne einen wie auch immer gestalteten Erfolg zu schulden, bleibt die Zahlungsverpflichtung auch dann bestehen, wenn einem Visum- bzw. Legalisierungs-/Beglaubigungs-Antrag nicht entsprochen wurde. 5 Haftung Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erteilten Visa bzw. Legalisierungen/Beglaubigungen sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. Sollte ein offensichtlicher Mangel unserer Leistung vorliegen, ist uns dieser Umstand unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Pässe bzw. Dokumente, anzuzeigen. Danach können derartige Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Soweit dem Kunden Schäden entstehen, die durch den Li Xutang China Visum Service im Rahmen der Auftragsdurchführung verursacht worden sind, besteht eine Haftung des Li Xutang China Visum Service nur dann, wenn dem Li Xutang China Visum Service Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können. Die Haftung wird in diesen Fällen auf die typischerweise in diesem Bereich zu erwartende maximale Schadenshöhe von 1000 Euro begrenzt. Unsere Leistungen im Express-Service, sofern dieser angeboten wird, beschränken sich auf die Auswahl der am ehesten geeigneten Beförderungsart und dem besonderen Hinwirken auf beschleunigte Bearbeitung beim Konsularprovider bzw. Konsulat. Deswegen übernehmen wir ausdrücklich im Express-Service keine Haftung oder Gewähr für die Einhaltung etwaiger Fristen, unabhängig davon, welche Bedeutung diese für Ihren Auftrag haben. Anfragen zu geltenden Visum- bzw. Legalisierungs-/Beglaubigungs-Bestimmungen bemühen wir uns nach bestem Wissen zu beantworten. Die Vorprüfung der von Ihnen übersandten Unterlagen nehmen wir ebenfalls nach bestem Wissen vor. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit unserer Antworten bzw. unserer Vorprüfung und haften grundsätzlich nicht für evtl. Fehlinformationen bzw. für evtl. fehlerhafte Vorprüfungsergebnisse. Die bereitgestellten Informationen auf unseren Internetseiten wurden sorgfältig geprüft und werden ständig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und aktuell dargestellt sind. Dies gilt besonders für die Visa- und Einreisebestimmungen sowie Legalisierungs-/Beglaubigungs-Bestimmungen von Botschaft, Konsulat und/oder Konsularprovider, da diese Bestimmungen unregelmäßigen und häufig nicht angekündigten Änderungen unterworfen sind. Wir weisen daher ausdrücklich daraufhin, dass wir jegliche Haftung für die auf unseren Internetseiten veröffentlichten Visa- und Einreisebestimmungen sowie Legalisierungs-/Beglaubigungs-Bestimmungen ausschließen. Die Haftung für den Verlust Ihrer Pässe bzw. Dokumente auf dem Postweg oder innerhalb des Konsularproviders bzw. der Konsulate schließen wir grundsätzlich aus. Regressansprüche gegen Dritte werden auf Verlangen an den Auftraggeber abgetreten. Da der Konsularprovider bzw. das chinesische Konsulat normalerweise keine spezifischen Einlieferungsquittungen für die eingereichten Pässe und/oder Dokumente herausgibt, gilt unser eigener Bearbeitungsvermerk als Beweis für die ordnungsgemäße Einlieferung / Visumbeantragung beim Konsularprovider und/oder Legalisierungs- bzw. Beglaubigungs-Beantragung beim Konsulat. Gleiches gilt für den Versand per Einschreiben, wobei hier die (unspezifische) Einlieferungsquittung des Versandunternehmens als Beweis für die ordnungsgemäße Aufgabe der Sendung und Erfüllung unserer Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag gilt. 6 Stornierung Die Stornierung eines erteilten Auftrages ist jederzeit durch eine schriftliche Erklärung möglich. In diesem Fall muss der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt des Zuganges der Erklärung entstandenen Kosten und die Kosten für den Rückversand tragen. 7 Gerichtsstand Der mit uns abgeschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für beide Seiten ist Darmstadt. 8 Schlussbestimmungen Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.
Xutang Li
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