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Allgemeine Geschäftsbedingungen Li Xutang China Visum Service
Die Dienstleistungen unseres China Visumdiensts erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB werden durch Auftragserteilung an uns anerkannt. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 2 Auftragserteilung und Leistungserbringung Wir weisen daraufhin, dass die Entscheidung über die Erteilung eines Visums, dessen Gültigkeit und die genehmigte Aufenthaltsdauer sowie über die Legalisierung / Beglaubigung von Dokumenten allein beim Konsulat liegt, wobei die Entrichtung der Gebühr nicht zwangsläufig eine Visumerteilung bzw. Legalisierung/Beglaubigung herbeiführt. Die Konsulate begründen Ihre Entscheidungen grundsätzlich nicht. Wenn ein Konsulat die Gebühr trotz verweigerter Leistung einbehält, ist die Gebühr vom Auftraggeber zu tragen. Unsere Verpflichtung besteht ausschließlich in der Erbringung einer Dienstleistung. Der Dienst-leistungsvertrag kommt mit Eingang Ihres Passes / Ihrer Pässe bzw. mit Eingang der zu legalisierenden/ beglaubigenden Dokumente und dem unterschriebenen Auftragsformular zustande. Unsere Dienstleistung ist mit der Beschaffung des Visums (Touristenvisum China, Geschäftsvisum China, Gruppenvisum China) und/oder der Legalisierung/Beglaubigung von Dokumenten bzw. der Absage und der Übergabe der Pässe bzw. Dokumente an den Kunden oder an das Versandunternehmen erfüllt. Wir sind nach bestem Wissen und Vermögen bemüht, Visa- bzw. Legalisierungs-/Beglaubigungs-Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten und beim Konsulat einzureichen. Dies ist nur möglich, wenn uns der Pass / die Pässe bzw. die Dokumente und die Kopien der Dokumente mit vollständig und lesbar ausgefüllten Visa-Anträgen bzw. Legalisierungs-/Beglaubigungsanträgen sowie mit allen erforderlichen Unterlagen/Nachweisen zugesandt werden. Wir bemühen uns, unvollständige bzw. unlesbar ausgefüllte Anträge / Aufträge mit Ihnen telefonisch oder auf einem anderen geeigneten Wege zu vervollständigen. Der Leistungstermin richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Auftragsgebers am Tag der Auftragserteilung. Die Einhaltung des Leistungstermins ist hauptsächlich von den Öffnungs- und Arbeitszeiten des Konsulats abhängig. Wenn daher die Dienstleistung nicht termingemäß erbracht werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich durch uns kontaktiert, um ggf. einen abweichenden Leistungstermin zu vereinbaren. Falls die Erfüllung der durch den Auftraggeber vorgegebenen Leistungstermine nur mit Expresszuschlägen in den Konsulaten zu erreichen sind, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Liegt uns keine anderweitige, vom Kunden getroffene ausdrückliche und von uns akzeptierte Weisung vor, so dürfen wir unsere Leistung bei Wahrung seiner Interessen nach billigem Ermessen erbringen, insbesondere für den Kunden die Art und den Weg des Versandes seiner Pässe bzw. Dokumente bestimmen. Wir behalten uns vor, Aufträge auch ohne Begründung abzulehnen. 3 Preise Das zu zahlende Entgelt für unsere Dienstleistung, Visum- bzw. Legalisierungs-/Beglaubi-gungsgebühren sowie etwaiger Kosten Dritter richtet sich nach unserer jeweils gültigen und auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Preisliste. Konsulargebühren und ggf. Expresszuschläge, die an die Konsulate zu zahlen sind, werden von uns verauslagt und an den Auftraggeber weiterberechnet. Transportkosten für den Versand der Antrags- und Auftragsunterlagen / Dokumente / Pässe trägt der Auftraggeber. 4 Bezahlung
Wir bieten derzeit folgende Möglichkeiten zur Bezahlung:
Wurde der Auftrag mit Bezahlung per Lastschrift erteilt, die Lastschrift aber z.B. wegen unbegründetem Widerspruch, falsch angegebener Kontonummer / Bankleitzahl oder mangelnder Deckung nicht eingelöst, so erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 18,00 € inkl. MwSt. Wurde der Auftrag mit Bezahlung per Überweisung erteilt, geht aber nach Übermittlung der Rechnung keine Bezahlung bei uns ein, senden wir den Pass bzw. die Dokumente nicht zurück. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, den Pass / die Pässe bzw. die Dokumente nach Terminvereinbarung in unserem Büro abzuholen. Unsere Forderung bleibt davon unberührt. Da wir lediglich unsere Dienstleistung zu erbringen haben, ohne einen wie auch immer gestalteten Erfolg zu schulden, bleibt die Zahlungsverpflichtung auch dann bestehen, wenn einem Visum- bzw- Legalisierungs-/Beglaubigungsantrag nicht entsprochen wurde. 5 Haftung Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erteilten Visa bzw. legalisierten/beglaubigten Dokumente sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. Sollte ein offensichtlicher Mangel unserer Leistung vorliegen, ist uns dieser Umstand unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Pässe bzw. Dokumente, anzuzeigen. Danach können derartige Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag ist auf den 2-fachen Bearbeitungspreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Für den Verlust von Pässen oder Dokumenten haften wir, wenn wir hierfür verantwortlich sein sollten, höchstens mit den doppelten Verwaltungsgebühren für die Erstellung von Ersatzpässen oder -dokumenten. Für eventuelle Vermögensschäden oder erhöhte Aufwendungen, aus welchen Gründen auch immer, haften wir nicht. Unsere Leistungen im Express-Service beschränken sich auf die Auswahl der am ehesten geeigneten Beförderungsart und dem besonderen Hinwirken auf beschleunigte Bearbeitung beim Konsulat. Deswegen übernehmen wir ausdrücklich im Express-Service keine Haftung oder Gewähr für die Einhaltung etwaiger Fristen, unabhängig davon, welche Bedeutung diese für Ihren Auftrag haben. Die Haftung für den Verlust Ihrer Pässe bzw. Dokumente auf dem Postweg oder innerhalb der Konsulate schließen wir grundsätzlich aus. Regressansprüche gegen Dritte werden auf Verlangen an den Auftraggeber abgetreten. Da die Konsulate normalerweise keine spezifischen Einlieferungs-quittungen für die eingereichten Pässe und Dokumente herausgeben, gilt unser eigener Bearbeitungsvermerk als Beweis für die ordnungsgemäße Einlieferung / Visumbeantragung / Legalisierungs-/Beglaubigungsbeantragung im Konsulat. Gleiches gilt für den Versand per Einschreiben, wobei hier die (unspezifische) Einlieferungsquittung der Post als Beweis für die ordnungsgemäße Aufgabe der Sendung und Erfüllung unserer Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag gilt. 6 Stornierung Die Stornierung eines erteilten Auftrages ist jederzeit durch eine schriftliche Erklärung möglich. In diesem Fall muss der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt des Zuganges der Erklärung entstandenen Kosten, ein anteiliges Dienstleistungsentgelt und die Kosten für den Rückversand tragen. 7 Gerichtsstand Der mit uns abgeschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für beide Seiten ist Darmstadt. 8 Schlußbestimmungen Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt.
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