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Visum-Information
 

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Ausfüllhinweise
China Visum
Überprüfung


 

Hinweise zum Ausfüllen des China Visumantrags

  1. Jeder Reisende mit eigenem Pass muss jeweils einen Visumantrag ausfüllen.
     
  2. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns alle benötigten Dokumente übersenden. Einzelheiten hierzu finden Sie auf den Seiten China Touristenvisum - China Geschäftsvisum - China Arbeitsvisum - China Studentenvisum.
     
  3. Bitte füllen Sie den Visumantrag in schwarzer oder blauer Schrift aus. Anträge, die mit Bleistift, Buntstift oder andersfarbiger Schrift ausgefüllt sind, werden vom Konsulat abgelehnt.
     
  4. Kleben Sie das Passbild bzw. die Passbilder in die dafür vorgesehenen Felder des Antragsformulars ein. Verwenden Sie hierfür aktuelle Passbilder, möglichst mit weißem Hintergrund und nicht in Schwarzweiß. Bitte verwenden Sie keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC. Die Passbilder müssen nicht biometrisch sein.
     
  5. Bitte füllen Sie den Visumantrag vollständig aus.
     
  6. Falls Sie bei Punkt 1.13 "Jetzige berufliche Tätigkeit/en" den Auswahlpunkt "Beamter" angekreuzt haben, müssen Sie Ihre berufliche Stellung näher erläutern (ggf. auf einem separaten Blatt) und hierbei Ihre Amtsbezeichnung (z.B. Fernmeldeoberamtsrat) nennen sowie Ihre Stelle bzw. Tätigkeit kurz beschreiben.
     
  7. Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Punkte 3.1 bis 3.8 des Visumantrags) an.
    Das chinesische Konsulat weist Visumanträge mit unvollständigen Kontaktdaten zurück.

    Eine E-Mail-Adresse (Punkt 3.4) muss nur angegeben werden, wenn vorhanden.
    Bei Punkt 3.5 "Arbeitgeber, Schule oder Universität" tragen Sie bitte die Daten Ihres Arbeitgebers ein. Studenten / Schüler geben hier den Namen der Universität / Schule an. Selbständige / Ärzte tragen hier ihren Firmennamen / ihre Praxis und Freiberufler ihre konkrete Tätigkeit ein.
     
  8. Die chinesischen Einreisebestimmungen für Antragsteller, die in der Medienbranche (Fernseh- und Rundfunkanstalten, Presse, Verlage usw.) beschäftigt sind, sind derzeit sehr streng. Dies gilt nicht nur für beruflich bedingte, sondern auch für private Reisen nach China. Daher raten wir solchen Antragstellern unbedingt zu einer persönlichen Visum-Beantragung beim chinesischen Konsulat.
     
  9. Unterschreiben Sie den Antrag persönlich. Tragen Sie auch das Datum ein. Für Kinder unterschreiben die Erziehungsberechtigten.
     
  10. Den "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die Volksrepublik China" (Form V.2011B) müssen Sie nur ausfüllen, wenn
    a)  Sie in China arbeiten oder studieren möchten
    b)  Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen (z.B. Kinder)
          begleitet werden
    c)  der/die Antragsteller einen ausländischen Reisepass besitzt/besitzen.

Bitte beherzigen Sie unsere Hinweise für die China Visa Beantragung. Kleine Korrekturen nehmen wir gerne für Sie vor. Darüber hinaus gehenden Mehraufwand für eine evtl. Nachbearbeitung Ihres Visumantrags oder für nachgeforderte Dokumente müssen wir jedoch in Rechnung stellen - siehe Preise Zusatzdienstleistungen.

 

Weitere Informationen

Folgende interne Links sind möglicherweise ebenfalls von Interesse für Sie:

Visum-Bestimmungen für Hong Kong, Macau, Taiwan und Tibet sowie Transit-Regelungen

 

 

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