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Visum-Information
Hinweise zum Ausfüllen des China Visumantrags
- Jeder Reisende mit eigenem Pass muss jeweils einen Visumantrag ausfüllen.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns alle benötigten Dokumente
übersenden. Einzelheiten hierzu finden Sie auf den Seiten
China Touristenvisum
- China
Geschäftsvisum -
China Arbeitsvisum -
China Studentenvisum.
- Bitte füllen Sie den Visumantrag in schwarzer oder blauer Schrift aus.
Anträge, die mit Bleistift, Buntstift oder andersfarbiger Schrift ausgefüllt sind,
werden vom Konsulat abgelehnt.
- Kleben Sie das Passbild bzw. die Passbilder in die dafür vorgesehenen
Felder des Antragsformulars ein.
Verwenden Sie hierfür aktuelle Passbilder, möglichst mit weißem
Hintergrund und nicht in Schwarzweiß. Bitte verwenden Sie keine privaten
Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC. Die Passbilder müssen nicht biometrisch sein.
- Bitte füllen Sie den Visumantrag vollständig aus.
- Falls Sie bei Punkt 1.13 "Jetzige berufliche Tätigkeit/en" den
Auswahlpunkt "Beamter" angekreuzt haben, müssen Sie Ihre berufliche Stellung
näher erläutern (ggf. auf einem separaten Blatt) und hierbei Ihre
Amtsbezeichnung (z.B. Fernmeldeoberamtsrat) nennen sowie Ihre Stelle bzw.
Tätigkeit kurz beschreiben.
- Geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Punkte 3.1 bis 3.8 des
Visumantrags) an.
Das chinesische Konsulat weist Visumanträge mit unvollständigen Kontaktdaten
zurück. Eine E-Mail-Adresse (Punkt 3.4) muss nur angegeben werden, wenn vorhanden. Bei Punkt 3.5 "Arbeitgeber, Schule oder Universität" tragen Sie bitte die
Daten Ihres Arbeitgebers ein. Studenten / Schüler
geben hier den Namen der Universität / Schule an. Selbständige / Ärzte tragen
hier ihren Firmennamen / ihre Praxis und
Freiberufler ihre konkrete Tätigkeit ein.
- Die chinesischen Einreisebestimmungen für Antragsteller, die in der
Medienbranche (Fernseh- und Rundfunkanstalten, Presse, Verlage usw.)
beschäftigt sind, sind derzeit sehr streng. Dies gilt nicht nur für
beruflich bedingte, sondern auch für private Reisen nach China. Daher raten
wir solchen Antragstellern unbedingt zu einer persönlichen Visum-Beantragung
beim chinesischen Konsulat.
- Unterschreiben Sie den Antrag persönlich. Tragen Sie auch das Datum ein.
Für Kinder unterschreiben die
Erziehungsberechtigten.
- Den "Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die
Volksrepublik China" (Form V.2011B) müssen Sie nur ausfüllen, wenn
a) Sie in China arbeiten oder studieren möchten b) Sie bei Ihrer China-Reise von in Ihrem Reisepass eingetragenen Personen
(z.B. Kinder)
begleitet werden c) der/die Antragsteller einen ausländischen Reisepass
besitzt/besitzen.
Bitte beherzigen Sie unsere Hinweise für die
China Visa Beantragung. Kleine Korrekturen nehmen wir gerne
für Sie vor. Darüber hinaus gehenden Mehraufwand für eine evtl.
Nachbearbeitung Ihres Visumantrags oder für nachgeforderte Dokumente müssen wir jedoch in Rechnung stellen
-
siehe
Preise Zusatzdienstleistungen.
Weitere Informationen
Folgende interne Links sind möglicherweise
ebenfalls von Interesse für Sie:
Visum-Bestimmungen für Hong Kong, Macau, Taiwan und Tibet sowie
Transit-Regelungen
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