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China Visum: Einreise- und Visum-Bestimmungen Macau

Deutschen Staatsangehörigen wird nach Information des Auswärtigen Amtes bei der Ankunft am Flughafen bzw. am Fähranleger in Macau ein Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährt. Voraussetzung ist, dass der Reisende einen gültigen deutschen Reisepass vorlegt. Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort problemlos möglich.

Wird das mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährte Visum ohne Verlängerung und sei es auch nur versehentlich überschritten, muss damit gerechnet werden, dass die Behörden in Macau auf einer unmittelbaren Ausreise bestehen und eine u.U. einjährige Wiedereinreisesperre verhängen. Auch längere Aufenthalte (bis maximal 1 Jahr), sowie Visa zur Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst gewährten 90-Tage-Frist, beim Macau Immigration Service beantragt werden.

Weitere Hinweise zur Einreise nach Macau erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

Siehe auch Macau-Information des chinesischen Konsulats in Frankfurt.

 

 

 

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