Aktuelle Informationen zur China Visum Beantragung

 

März 2016: Änderung der Konsulatsgebühren

Laut Mitteilung des Generalkonsulats der Volksrepublik China in Frankfurt am Main werden die Visagebühren ab dem 14. März 2016 für Antragsteller aus den Schengener Staaten, unabhängig von der Art des Visums, der Gültigkeitsdauer und der Anzahl der Einreisen, auf 60,- Euro umgestellt. Die Visagebühren für andere Staaten verändern sich nicht.
Liste der Schengen-Staaten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
  

August 2015: Erhebliche Preiserhöhung des Konsularproviders CVASC

Die einheitliche Konsularprovidergebühr von bisher 35,70 Euro (inkl. MwSt) pro Person wird mit Wirkung zum 10.08.2015 um mehr als 80 Prozent auf nun 65,45 Euro (inkl. MwSt) pro Person angehoben.
  

Juli 2015: Hotel- und Flugbestätigung bei Touristenvisa

Bei Touristenvisa muss die Hotelbestätigung nun wieder für die gesamte Aufenthaltsdauer in China vorgelegt werden. Darüber hinaus muss neben dem Hinflug auch unbedingt wieder der Rückflug von China bzw. der Weiterflug aus China belegt werden.
  

April 2015: Strengere Bedingungen für Praktikumsvisa

Bisher galt eine Ausnahmeregelung, nach der bei Aufenthalten von max. 180 Tagen und bei gleichzeitiger Vorlage einer Bescheinigung der deutschen Universität, dass das Praktikum im Rahmen des Studiums zu absolvieren ist, ein Visum für ein Praktikum mit einer Firmeneinladung erteilt werden konnte. Diese Ausnahmeregelung ist seit April 2015 nicht mehr gültig. Visa für ein Praktikum werden nun nach den Bestimmungen für Arbeitsvisa erteilt.
 

Januar 2015: Strengere Bedingungen für Geschäftsvisa

Um seitens des chin. Konsulats klarer zwischen Arbeits- und Business-Aufenthalten in China trennen zu können, müssen Firmeneinladungen ab sofort detaillierte Angaben zur Geschäftsbeziehung zwischen einladender Firma in China und der Firma der eingeladenen Person enthalten (z.B. vertragliche Bindung oder Kunden-/Lieferantenbeziehung kurz beschreiben bzw. Angaben zu Dauer und Art der Zusammenarbeit aufführen).  Darüberhinaus muss der Reisezweck konkret benannt werden. Unscharfe Formulierungen, wie z.B. "Geschäftsreise" oder "Firmenbesuch", sind zu vermeiden. Bei Reisezwecken, wie z.B. "Training", "Reparatur", "Montage", "Vorlesung", "Präsentation" müssen zusätzliche Dokumente beschafft und dem Visumantrag beigelegt werden. Reisezwecke, wie z.B. "Meeting", "Kundenbesprechung", "Diskussion", "Ideenaustausch", "Interview", sind jedoch für die Erteilung von Geschäftsvisa ohne zusätzliche Unterlagen geeignet. Bei Arbeiten an von der deutschen Firma an die chinesische Firma verkauften Anlagen und bei Mutter-/Tochterfirmen gelten Ausnahmen.
 

November 2014: Multiple Entry Geschäftsvisa

Business Visa für mehrfache Einreise sind unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen nun auch mit Firmeneinladung möglich (bisher nur mit offizieller Einladung).
 

Oktober 2014: Bestimmungen für Kinder mit einem chinesischen Elternteil

Wenn ein nicht volljähriges Kind eines deutsch-chinesischen Elternpaars die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der chinesische Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes jedoch keine unbefristete Aufenthaltsberechtigung für Deutschland hat, wird für das Kind bei einer Reise nach China kein Visum ausgestellt. Stattdessen erhält dieses Kind vom zuständigen chinesischen Konsulat in Deutschland eine besondere Einreisegenehmigung, welche von den Eltern beim Konsulat persönlich beantragt werden muss.
 

Juli 2014: Vereinfachungen für Ausländer bei einmaliger Einreise

Ein nicht-deutscher Staatsbüger muss bei Beantragung von Visa mit nur einmaliger Einreise und max. 30 Tagen Aufenthalt lediglich eine deutsche Wohnadresse angeben - bei diesen Visa entfällt damit die Vorlage einer Meldebescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Diese vereinfachte Regelung gilt jedoch nicht bei zwei- oder mehrmaliger Einreise und auch nicht für Personen aus vielen afrikanischen oder überwiegend islamischen Staaten.
 

März 2014: Bestimmungen für Praktikum Visum verschärft

Für ein Praktikum in China gelten ab März 2014 die Bedingungen eines Arbeitsvisums (Z-Visum). Lediglich für Praktika mit bis zu max. 90 Tagen Aufenthaltsdauer kann noch mittels einer Firmeneinladung ein Geschäftsvisum beantragt werden - Details siehe hier.
 

September 2013: China Visum Neuregelung ab 01. September

Ab 01.09.2013 erfolgt eine Neuregelung für China Visa. Hierbei ändern sich die bisherigen China Visum Kategorien und teilweise die Bestimmungen zu den für die Visumbeantragung benötigten Dokumenten.
 

Mai 2013: Änderungen im Visumantrag und Flug- bzw. Hotel-Buchungsdaten

Im Visumantrag dürfen keine sichtbaren Korrekturen oder Streichungen mehr vorgenommen werden. Darüberhinaus müssen die Daten der Flug- und der Hotelbuchung immer mit den im Visumantrag gemachten Angaben zur voraussichtlichen Aufenthaltsdauer in China übereinstimmen.
 

April 2013: Strengere Bestimmungen für Touristen- und Besuchervisa

Bei Touristenvisa muss die Hotelbuchung ab sofort für die gesamte Dauer der Reise erfolgen. Bei Besuchervisa muss ab sofort eine Flug-Buchungsbestätigung für Hin- und Rückflug bzw. Weiterflug beigelegt werden. Bei Minderjährigen gibt es ab sofort ebenfalls strengere Bestimmungen.(Bestimmung wieder zurückgezogen!)
 

November 2012: Neues Antragsverfahren für Visa in die Volksrepublik China

Gemäß Mitteilung der chinesischen Botschaft in Berlin lagern alle chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland die Annahme von Visaanträgen, die Erhebung der Visagebühr und die telefonischen Anfragen an externe Dienstleister „Chinese Visa Application Service Center" aus. Die Prüfung und Entscheidung über die Visaanträge liegen weiterhin ausschließlich bei der Botschaft und den Generalkonsulaten.

Das neue Antragsverfahren tritt für das chinesische Konsulat Frankfurt ab 01.11.2012 in Kraft. Nach der Eröffnung durch den Dienstleister werden die Visaanträge bei den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland nicht mehr angenommen.

Bitte beachten Sie, dass es durch die Visum-Neuregelung ab November 2012 ggf. kurzfristig zu Änderungen der Einreisebestimmungen kommen kann, so dass geänderte und/oder weitere Unterlagen für die Visum-Beantragung erforderlich werden könnten.
 

Juli 2012: Einstellung der China Visum Expressbearbeitung

Ab 05. Juli 2012 stellen die chinesischen Konsulate die Express-Bearbeitung von Visa für China ein. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Bearbeitungsdauer durch das jeweilige chinesische Konsulat generell vier Botschaftsarbeitstage. Eine schnellere Bearbeitung durch die Konsulate ist dann nicht mehr möglich. Gemäß Verlautbarung der chinesischen Botschaft in Berlin reagiert man damit nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit auf ein geändertes Visum-Verfahren der Schengen Länder.
 

April 2012: Personelle Engpässe beim chinesischen Konsulat FFM

Das Generalkonsulat der VR China in Frankfurt teilt mit, dass es aufgrund personeller Engpässe zu Verzögerungen bei der China Visum-Beantragung kommen kann, so dass eine bestimmte Bearbeitungsdauer momentan nicht garantiert werden kann.
 

Januar 2012: Strikte Konsularbezirksbindung

Bisher wurde die Zuordnung von Antragsteller zum entsprechenden Konsulat kaum beachtet. Ab dem 26. Januar 2012 werden jedoch sowohl die chinesische Botschaft als auch alle chinesischen Generalkonsulate auf die Einhaltung der Konsularbezirksbindung bestehen, d.h. dass ab diesem Zeitpunkt ein Visumantrag nur noch bei dem jeweils zugeordneten Konsulat gestellt werden kann.

Es bestehen folgende Zuordnungen von Wohnsitz des Antragstellers (Bundesland) zu Konsulat:

Konsulat Berlin:       Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen,
                                Sachsen-Anhalt
Konsulat Frankfurt:  Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Konsulat Hamburg:  Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Konsulat München:  Bayern
 

Dezember 2011: Strengere Bestimmungen für Touristen- und Besuchervisa

Seit Anfang Dezember 2011 werden für die Beantragung von Touristenvisa / Besuchervisa neben Visum Antrag + Auftrag, Reisepass und Passfoto weitere Unterlagen benötigt: Für ein Touristenvisum sind bei selbstorganisierten Reisen eine Hotelreservierungsbestätigung und eine Flugbestätigung erforderlich und bei einer über einen Reiseveranstalter gebuchten Reise ist eine vom Reiseveranstalter ausgestellte Reisebestätigung über die gebuchte und bezahlte Reise notwendig. Beim Besuchervisum wird eine von der einladenden Person ausgestellte Einladung und eine Kopie des Ausweises oder Passes der einladenden Person in China benötigt. Einzelheiten siehe hier.