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Li Xutang China Visum Service

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Welches Visum China benötige ich?


Touristenvisum (L-Visum)

Für Personen, die China aus privaten, also z.B. aus touristischen oder familiären Gründen besuchen. Die Gültigkeit ist auf drei Monate beschränkt. Es ist ein Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Eine Verlängerung des Aufenthaltes in China ist vor Ort möglich (bis max. 90 Tage). Es ist möglich einfach oder zweifach einzureisen.

Geschäftsvisum (F-Visum)
Das Geschäftsvisum für die Volksrepublik China wird immer dann benötigt, wenn man zu geschäftlichen, wissenschaftlichen oder technologischen Zwecken nach China einreisen möchte. Es wird also nicht nur bei Geschäftsreisen, sondern auch bei Besuchen, Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich Wissenschaft und Kultur, Praktika und Fortbildungen (bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten) ausgestellt. Studenten, die weniger als sechs Monate in China bleiben, erhalten ebenfalls ein F-Visum.

Für die Erteilung eines Geschäftsvisums für China ist eine Einladung notwendig. Die Einladung kann von Ihrem chinesischen Geschäftspartner kommen. In dem Einladungsschreiben müssen die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die Aufenthaltsdauer (von ... bis ...) angegeben sein. Das Geschäftsvisum für mehrfache Einreisen hat eine Gültigkeit von wahlweise 6 oder 12 Monaten.

Arbeitsvisum (Z-Visum)
Das Z-Visum wird ausgestellt bei Aufnahme einer Arbeitsstelle in China sowie für die Familienangehörigen der Beschäftigten und berechtigt den Inhaber zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit in China für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen. Dieses Visum für China ermöglicht eine einmalige Einreise und verpflichtet Sie zur Anmeldung beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung während einer Frist von 30 Tagen. Dort wird es in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt. Um ein solches Visum China im chinesischen Konsulat oder in der chinesischen Botschaft zu beantragen, benötigen Sie eine Einladung und ein Gesundheitszeugnis mit aktuellem Aidstest. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Diese Erlaubnis besorgen Ihnen Ihre Geschäftspartner vor Ort. Familienmitglieder benötigen diese Unterlagen nicht.

Studentenvisum (X-Visum)
Für alle, die in China studieren oder ein Praktikum machen möchten. Das X-Visum  wird ausgestellt bei Schul- und Universitätsbesuchen, Fortbildungen oder Praktika in China über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Den Antragsunterlagen für ein Studentenvisum ist eine Bescheinigung der Universität oder Hochschule beizufügen. Gesundheitszeugnis und Aidstest sind notwendig bei Aufenthalten von mehr als 6 Monaten.

Dauervisum (D-Visum) für Residenten
Für Personen die dauerhaft in China leben möchten. Für dieses Chinavisum benötigen Sie eine Einladung, ein Gesundheitszeugnis und einen Aidstest.

Crewmitglied Visum (C-Visum)
Dieses China Visum ist für Zugbegleiter internationaler Bahnlinien, Flugpersonal internationaler Fluglinien, Schiffspersonal sowie begleitende Familienangehörige bestimmt.

Journalisten-Visum (J-1 und J-2 Visum)
Das J-1 Visum gilt für Journalisten, die mindestens 1 Jahr in China akkreditiert sind (Gesundheitszeugnis und Aidstest bei Aufenthalt über 6 Monaten erforderlich).
Das J-2 Visum gilt für Journalisten, die temporär in der Volksrepublik China tätig sind.

Im Merkblatt zur Beantragung eines Visums für China des chinesischen Konsulats in Frankfurt finden Sie bei Bedarf weitere aktuelle Informationen.

   
  


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