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China Visum FAQ 3.5

 

Frage:

3.5  Kann ich anstelle eines Geschäftsvisums auch ein Touristenvisum China beantragen?

 

Antwort:

Für die Beantragung eines Geschäftsvisums benötigen deutsche Staatsbürger neben dem China Visum Antrag, einem gültigen Reisepass und einem Lichtbild noch eine Einladung vom Geschäftspartner oder eine offizielle Einladung von der Regierung. Für die Ausstellung eines Touristenvisums reichen derzeit bereits der China Visum Antrag, der gültige Reisepass und ein Lichtbild aus (Einladung nicht notwendig).

Wenn Sie sich nur wenige Wochen geschäftlich in der Volksrepublik China aufhalten, so ist ein Geschäftsvisum nicht unbedingt nötig. Mit einem Touristenvisum haben Sie bei der Beantragung weniger Aufwand. Sie dürfen dann allerdings keine Warenmuster bzw. wertvolle Ausrüstungen mitführen und sich auch nicht handwerklich o.ä. betätigen. Bei längeren Aufenthalten oder häufigen Reisen ist ein Geschäftsvisum aber in jedem Fall die bessere Wahl, da es bis zu einem Jahr Gültigkeit besitzen und währenddessen für beliebig viele Einreisen verwendet werden kann.

 

 

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