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Visum-Prüfung: Ihr Visum für China und welche Informationen es enthält

Wenn Sie für Ihre Reise nach China ein Visum erfolgreich beantragt haben, so wird auf einer freien
Seite des Passes ein entsprechender Sichtvermerk eingeklebt. Dieser Sichtvermerk enthält einige
Informationen, welche teilweise nicht unbedingt selbsterklärend sind. Anhand des nachfolgenden
Beispiels für ein China Visum möchten wir Ihnen nun die enthaltenen englisch- bzw.
chinesischsprachigen Angaben erläutern:

Chinavisum Beispiel
 

(1) Zweck der Einreise nach China:
     
      Ein Visum für China ist immer einer bestimmten Art ("category") zugeordnet, welche den Zweck Ihrer
      Einreise angibt. Wenn Sie z.B. als Tourist nach China einreisen möchten, so haben Sie in Ihrem
      Antrag im Abschnitt "Reisezweck(e)" den Punkt "Tourist" angekreuzt. Dann erhalten Sie ein
      sogenanntes "L-Visum", welches durch den Buchstaben "L" gekennzeichnet wird. Sollten Sie ein
      Geschäftsvisum beantragt haben, so wird in Ihrem China Visum der Buchstabe "F" vermerkt.
      Weitere Möglichkeiten sind beispielsweise ein "Z" für ein Arbeitsvisum, ein "X" für ein Studenten-
      visum oder ein "D" für ein Dauervisum.


(2) Einreise vor dem angegebenen Datum:

      In Abhängigkeit von Ihren Angaben im Visumantrag müssen Sie innerhalb eines bestimmten
      Zeitfensters nach China einreisen. Das hier im Chinavisum eingetragene Datum gibt also an, an
      welchem Tag dieses Zeitfenster für die Einreise abgelaufen ist. Oder einfacher ausgedrückt: Sie
      müssen vor dem hier eingetragenen Datum nach China eingereist sein.


(3) Datum der Ausstellung:

      Hier ist das Datum der Ausstellung Ihres Visums durch die chinesische Behörde vermerkt.
      Am obigen Beispiel sehen Sie, dass das Visum für China am 21. Mai ausgestellt wurde und dass
      die Einreise bis vor dem 21. August erfolgt sein musste. Mit anderen Worten: Nach dem Tag der
      Ausstellung muß man innerhalb von drei Monaten nach China eingereist sein.


(4) Name:

      Hier ist der volle Name des Visuminhabers eingetragen. Falls Sie auch einen chinesischen Namen
      haben sollten (z.B. bei ehemaligen chinesischen Staatsbürgern), so steht hier Ihr chinesischer
      Name.


(5) Geburtsdatum:

      An dieser Stelle ist Ihr Geburtsdatum vermerkt (manchmal erfolgt die Datumsangabe auch im
      Format TT/MM/JJJJ mit "T" = Tag, "M" = Monat und "J" = Jahr).


(6) Anzahl der Einreisen:

      Hier gibt es drei Möglichkeiten:
      Eine "1" steht für eine erlaubte einmalige Einreise, eine "2" für eine zweimalige Einreise und ein "M"
      findet sich bei genehmigter mehrmaliger Einreise nach China.


(7) Dauer jeder Einreise (in Tagen):

     Dieser Eintragung in Ihrem Visum China können Sie entnehmen, wieviele Tage Sie sich jeweils in
     China aufhalten dürfen.


(8) Ausstellendes Konsulat:

      Hier ist vermerkt, welches chinesische Konsulat Ihr Chinavisum ausgestellt hat.


(9) Passnummer:

      Hier ist die Nummer Ihres Passes eingetragen. Falls Sie einen älteren Reisepass mit 10-stelliger
      Passnummer haben sollten, machen Sie sich keine Sorgen, falls die letzte Ziffer Ihrer Passnummer
      fehlen sollte, die Eintragung ist trotzdem in Ordnung und das Visum damit problemlos gültig.

 

 

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