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Beglaubigung / Legalisation von Dokumenten


Zeugnisse, Urkunden oder Geschäftsdokumente, die Sie in China offiziell verwenden möchten,     müssen von der chinesischen Botschaft bzw. von einem der chinesischen Konsulate in    Deutschland beglaubigt /legalisiert werden.

Bitte beachten Sie:
Das chinesische Konsulat in Frankfurt ist nur zuständig für die Legalisation von Dokumenten aus     Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
   
Für die Legalisation werden folgende Unterlagen benötigt:
   
1.  Originaldokumente mit Legalisation (= Überbeglaubigung) vom Bundesverwaltungsamt in Köln
2.  Vollständige Kopien sämtlicher Dokumente und eine Kopie des Personalausweises
3.  Vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular des chin. Konsulats (Download)
4.  Ausgefüllter und unterschriebener Auftrag (Download)

Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Legalisation des chinesischen Konsulats in
Frankfurt.

Falls Sie uns mit der Beglaubigung/Legalisation von Dokumenten beauftragen möchten, so  empfiehlt sich vor Auftragserteilung eine kurze telefonische Absprache (ggf. auch per E-Mail).

 

 

 

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