|
|
Beglaubigung / Legalisation von Dokumenten
Als weiteren Service bieten wir Ihnen die Beglaubigung / Legalisation von
Dokumenten für China an:
Zeugnisse, Urkunden oder Geschäftsdokumente, die Sie in China offiziell
verwenden möchten,
müssen von der chinesischen Botschaft bzw. von einem der
chinesischen Konsulate in Deutschland beglaubigt / legalisiert werden. Die Legalisation
für China ist demgemäß die Bestätigung der Echtheit einer deutschen Urkunde durch
einen chinesischen Konsularbeamten und
wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden Vermerk vollzogen.
Legalisiert werden können sowohl Privatdokumente (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Lebenslauf, Ausweis)
als auch Geschäftsdokumente (z.B. Gewerbelizenz, Juristische Person, Vollmacht, Arbeitsvertrag).
Für die Legalisation werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Originaldokumente mit Legalisation (= Überbeglaubigung) vom
Bundesverwaltungsamt in Köln
2. Vollständige Kopien sämtlicher Dokumente und eine Kopie des
Personalausweises
3. Vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular
des chin. Konsulats (Download)
4. Ausgefüllter und unterschriebener Auftrag (Download)
5. Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen eine Kopie ihrer Aufenthalts-
erlaubnis für Deutschland bzw.
Anmeldebestätigung (EU-Bürger) beilegen.
Nähere Informationen finden Sie bei Bedarf im
Merkblatt zur
Legalisation des chinesischen Konsulats in
Frankfurt.
Wir möchten Sie besonders auf unsere günstigen
Preise für Legalisation
/ Beglaubigung hinweisen.
Bitte beachten Sie:
Das chinesische Konsulat in Frankfurt, bei dem wir die Legalisierung durchführen
lassen, ist nur zuständig für
die Legalisation von Dokumenten aus
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.
|