Zeugnisse, Urkunden oder Geschäftsdokumente, die Sie in China offiziell
verwenden möchten,
müssen von der chinesischen Botschaft bzw. von einem der
chinesischen Konsulate in Deutschland beglaubigt /legalisiert werden.
Bitte beachten Sie:
Das chinesische Konsulat in Frankfurt ist nur zuständig für
die Legalisation von Dokumenten aus
Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Für die Legalisation werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Originaldokumente mit Legalisation (= Überbeglaubigung) vom
Bundesverwaltungsamt in Köln
2. Vollständige Kopien sämtlicher Dokumente und eine Kopie des
Personalausweises
3. Vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular
des chin. Konsulats (Download)
4. Ausgefüllter und unterschriebener Auftrag (Download)
Falls Sie uns mit der Beglaubigung/Legalisation von Dokumenten beauftragen
möchten, so empfiehlt sich vor Auftragserteilung eine kurze telefonische Absprache
(ggf. auch per E-Mail).