Familien-Angehörige und Verwandte
 
 
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Q1-Visum, Q2-Visum, S1-Visum, S2-Visum


Allgemeines

Besuchervisa (Q- und S-Visa) dienen zum Besuch von Verwandten (zum Besuch von Freunden/Bekannten siehe Touristenvisum):

Q1-Visum zum Langzeitbesuch chinesischer Verwandten:
Für Personen, die mit chinesischen Bürgern (oder ausländischen Bürgern mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China) verwandt sind und die zu einem Langzeit-Familienbesuch nach China reisen möchten. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China beträgt mehr als 180 Tage. Unter "Familie" werden hier Ehegatten, Eltern, Kinder, Schwiegersöhne oder -töchter, Geschwister, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern verstanden.

Q2-Visum zum Kurzzeitbesuch chinesischer Verwandten:
Für Personen, die mit chinesischen Bürgern (oder ausländischen Bürgern mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China) verwandt sind und die zu einem Kurzzeit-Familienbesuch nach China reisen möchten. Für ehemalige chinesische Staatsbürger beträgt die genehmigungsfähige Aufenthaltsdauer bis zu maximal 180 Tage. Andere Staatsangehörige bekommen einen Aufenthalt von bis zu maximal 2x 90 Tagen genehmigt  - jedoch nur bei zweimaliger Einreise und dann auch nur bei Vorliegen besonderer Gründe.

S1-Visum zum Langzeitbesuch ausländischer Verwandten:
Für Familienmitglieder eines ausländischen Staatsbürgers (z.B. eines Deutschen), der in China arbeitet, studiert, zur Schule geht, eine Fortbildung macht oder sich aus anderen Gründen in China aufhält (z.B. Arztbesuch, Gerichtstermin usw.). Der Antragsteller möchte zu einem Langzeit-Besuch mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 180 Tagen nach China reisen. Unter "Familie" werden hier Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahre und Schwiegereltern verstanden.

S2-Visum zum Kurzzeitbesuch von ausländischen Verwandten:
Für den Besuch von Familienmitgliedern eines ausländischen Staatsbürgers (z.B. eines Deutschen), der in China arbeitet, studiert, zur Schule geht, eine Fortbildung macht oder sich aus anderen Gründen in China aufhält (z.B. Arztbesuch, Gerichtstermin usw.). Der Antragsteller möchte zu einem Kurzzeit-Besuch nach China reisen. Die Aufenthaltsdauer für ehemalige chinesische Staatsbürger beträgt bis zu maximal 180 Tage. Andere Staatsangehörige bekommen einen Aufenthalt von bis zu maximal 2x 90 Tagen genehmigt  - jedoch nur bei zweimaliger Einreise und dann auch nur bei Vorliegen besonderer Gründe. Unter "Familie" werden hier Ehegatten, Eltern, Kinder, Schwiegersöhne oder -töchter, Geschwister, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern verstanden.

Hinweise zum Q1- bzw. S1-Visum:
Inhaber eines Q1- und S1-Visums müssen bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Damit können Sie China jederzeit verlassen und später wieder einreisen.


Antrags-Unterlagen

Für die Beantragung vor Ort im jeweiligen Visacenter werden folgende "Basis-Dokumente" benötigt, welche um die jeweiligen Visum-spezifischen Unterlagen entsprechend der Punkte 4 ff. zu ergänzen sind:

  1. Grundsätzliches

    Für Visumanträge von Personen, die beruflich im Medien- bzw. kirchlichen Bereich, beim Roten Kreuz oder NGO's tätig sind oder sich in der Vergangenheit längere Zeit in der Türkei aufgehalten haben, gelten derzeit besondere Bestimmungen. Bitte telefonisch beim zuständigen Visacenter erfragen.

    Frühere chinesische Staatsangehörige bitte die Hinweise für ehemalige chinesische Staatsbürger beachten.

    Jeder Antragsteller muss eine Einwilligungserklärung des Visacenters zur Datenübermittlung ausfüllen und 2x unterschreiben.


  2. Visumantrag + Confirmation of Online Visa Application

    Kompletten online ausgefüllten Visumantrag sowie die Seite "Confirmation of Online Visa Application" ausdrucken, anschließend beide Dokumente unterschreiben und mit Datum versehen.

  3. Reisepass (Original) + Kopie der Pass-Doppelseite mit den Personendaten

    Der Pass muss am Tag der geplanten (letzten) Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Doppel-Seite für Visum sowie für Ein- und Ausreisestempel ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mind. 6 Monate gültig) bzw. ihrer Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  4. Passfoto (auf Fotopapier)

    1 Stück, aktuell (max. 6 Monate alt), biometrisch, von vorne, ohne Kopfbedeckung, mit gleichmäßigem, weißem Hintergrund, nicht in Schwarzweiß, keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC, in deutschen Standard-Abmessungen (3,5 cm x 4,5 cm) - zur Orientierung siehe auch Anforderungen Passfoto

  5. Flugbestätigung

    mindestens mit Namen des Fluggasts, Flugnummern, Abflug- und Ankunftsflughafen, Abflug- und Ankunftsterminen sowie -zeiten (Bestätigungen für Inlandflüge in China werden nicht benötigt); anstelle der Flugbestätigung werden auch andere Verkehrsmittelbelege, wie z.B. Buchungen für Bahn, Schiff, Bus oder sonstige vorab gebuchte Verkehrsmittel, akzeptiert

Für das Q1-Visum sind zusätzlich zu den Punkten 1 - 3 noch folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Einladungsschreiben eines chinesischen Bürgers oder eines ausländischen Bürgers mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China (Kopie ist ausreichend)
    Download: Einladung für Besuchervisum

  2. Falls der Einladende ein Chinese ist:
    Kopie der chinesischen ID-Card
    (beidseitig) der einladenden Person.
    Falls der Einladende ein Ausländer (z.B. Deutscher) ist :
    - Kopie des Reisepasses
    der einladenden Person
    - Kopie der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China
    der einladenden Person

  3. Original und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandt-schaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht

Für das Q2-Visum sind zusätzlich zu den Punkten 1 - 3 noch folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Einladungsschreiben (Kopie ist ausreichend) eines chinesischen Bürgers oder eines ausländischen Bürgers mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China
    Download: Einladung für Besuchervisum

  2. Falls der Einladende ein Chinese ist:
    Kopie der chinesischen ID-Card
    (beidseitig) der einladenden Person
    Falls der Einladende ein Ausländer (z.B. Deutscher) ist :
    - Kopie des Reisepasses
    der einladenden Person
    - Kopie der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China
    der einladenden Person

Für das S1-Visum sind zusätzlich zu den Punkten 1 - 3 noch folgende Unterlagen erforderlich:

a) Antragsteller, die ihre in China lebenden Familienangehörigen länger als 180 Tage besuchen
    möchten, müssen folgende Unterlagen einreichen:

  1. Kopien des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung für China der einladenden Person

  2. Einladungsschreiben der einladenden Person (Kopie ist ausreichend)
    Download: Einladung für Besuchervisum

  3. Original und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandt-schaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht

b) Mitreisende Familienmitglieder von Antragstellern eines Z-Visums oder X1-Visums müssen
    folgende Unterlagen einreichen:

  1. Kopien der erforderlichen Unterlagen für ein Z- oder X1-Visum

  2. Original und Kopie der jeweiligen beglaubigten Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Antragssteller des Z- oder X1-Visums und mitreisendem Familienmitglied hervorgeht

Für das S2-Visum sind zusätzlich zu den Punkten 1 - 3 noch folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Einladungsschreiben (Kopie ist ausreichend)
    Download: Einladung für Besuchervisum

  2. - Kopie des Reisepasses der einladenden Person     und
    -
    entweder Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für China ("Residence Permit") der
       einladenden Person
    - oder Kopie des Visums ("Chinese Visa") plus Kopie der Meldebescheinigung für China
      
    ("Registration Form of Temporary Residence") der einladenden Person; das Visum der
       einladenden Person muss für eine Aufenthaltsdauer von mindestens 120 Tagen ausgestellt
       sein

  3. Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht (Geburtsurkunde, Eheurkunde o.ä.)

Weitere Informationen

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- Visabestimmungen
- Welchen Visatyp benötige ich?
- Check eines Chinavisums



Aktueller Informationsstand: 03.03.2020