Q1-Visum, Q2-Visum, S1-Visum, S2-Visum
Allgemeines
Für den Besuch von Verwandten (zum Besuch von Freunden/Bekannten
siehe
Touristenvisum):
Q1-Visum zum
Langzeitbesuch chinesischer Verwandten:
Für Personen, die mit chinesischen Bürgern (oder ausländischen
Bürgern mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China) verwandt
sind und die zu einem Langzeit-Familienbesuch nach China reisen
möchten. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China beträgt mehr
als 180 Tage. Unter "Familie" werden hier Ehegatten, Eltern, Kinder,
Schwiegersöhne oder -töchter, Geschwister, Großeltern, Enkel und
Schwiegereltern verstanden.
Q2-Visum zum
Kurzzeitbesuch chinesischer Verwandten:
Für Personen, die mit chinesischen Bürgern (oder ausländischen
Bürgern mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China) verwandt
sind und die zu einem Kurzzeit-Familienbesuch nach
China reisen möchten. Für ehemalige chinesische Staatsbürger
beträgt die genehmigungsfähige Aufenthaltsdauer bis zu maximal 180 Tage. Andere Staatsangehörige bekommen
einen Aufenthalt von bis zu maximal 2x 90 Tagen genehmigt -
jedoch nur bei zweimaliger Einreise und dann auch nur bei Vorliegen
besonderer Gründe.
S1-Visum zum
Langzeitbesuch ausländischer Verwandten:
Für Familienmitglieder eines ausländischen Staatsbürgers (z.B. eines
Deutschen), der in
China arbeitet, studiert, zur Schule geht, eine Fortbildung macht
oder sich aus anderen Gründen in China aufhält (z.B. Arztbesuch,
Gerichtstermin usw.). Der Antragsteller möchte zu einem
Langzeit-Besuch mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 180 Tagen
nach China reisen. Unter "Familie" werden hier Ehegatten, Eltern,
Kinder unter 18 Jahre und Schwiegereltern verstanden.
S2-Visum zum
Kurzzeitbesuch von ausländischen
Verwandten:
Für den Besuch von Familienmitgliedern eines ausländischen Staatsbürgers (z.B.
eines Deutschen), der in
China arbeitet, studiert, zur Schule geht, eine Fortbildung macht
oder sich aus anderen Gründen in China aufhält (z.B. Arztbesuch,
Gerichtstermin usw.). Der Antragsteller möchte zu einem
Kurzzeit-Besuch nach China reisen. Die Aufenthaltsdauer für
ehemalige chinesische Staatsbürger beträgt bis zu maximal 180 Tage.
Andere Staatsangehörige bekommen einen Aufenthalt von bis zu maximal
2x 90 Tagen genehmigt - jedoch nur bei zweimaliger Einreise
und dann auch nur bei Vorliegen besonderer Gründe. Unter "Familie"
werden hier Ehegatten, Eltern, Kinder, Schwiegersöhne oder -töchter,
Geschwister, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern verstanden.
Hinweise zum Q1- bzw.
S1-Visum:
- Inhaber eines Q1- und S1-Visums müssen bei der örtlichen Behörde für
öffentliche Sicherheit
innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine
Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Damit können
Sie China jederzeit
verlassen und später erneut einreisen.
- Vor der Beantragung eines Q1- bzw. S1-Visums bitten wir Sie um
telefonische Kontaktaufnahme.
Antrags-Unterlagen
Für die Beantragung werden folgende "Basis-Dokumente" benötigt, welche um die jeweiligen Visum-spezifischen Unterlagen entsprechend der Punkte 4 ff. ergänzt werden:
- Visumantrag + Auftrag
Download: China Visum Antrag + Auftrag
Türkische Staatsbürger müssen zur Antragstellung persönlich im Konsulat erscheinen.
Frühere chinesische Staatsangehörige bitte die Hinweise für ehemalige chinesische Staatsbürger beachten.
- Reisepass (Original) + Kopie der Pass-Doppelseite mit den Personendaten
Der Pass muss noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Doppel-Seite für Visum sowie für Ein- und Ausreisestempel ausgestattet sein.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mind. 6 Monate gültig) bzw. ihrer Anmeldebestätigung (EU-Bürger). - Passfoto (bitte auf der ersten Seite des Visumantrags aufkleben)
1 Stück, aktuell, von vorne, ohne Kopfbedeckung, möglichst mit weißem Hintergrund, nicht in Schwarzweiß, keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC, muss nicht biometrisch sein
Für das Q1-Visum sind zusätzlich zu den Punkten 1 - 3 noch folgende Unterlagen erforderlich:
Einladungsschreiben eines chinesischen Bürgers oder eines ausländischen Bürgers mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China (Kopie ist ausreichend)
Download: Einladung für BesuchervisumFalls der Einladende ein Chinese ist:
Kopie der chinesischen ID-Card (beidseitig) der einladenden Person.
Falls der Einladende ein Ausländer (z.B. Deutscher) ist :
- Kopie des Reisepasses der einladenden Person
- Kopie der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China der einladenden Person
Original und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandt-schaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht
Für das Q2-Visum sind zusätzlich zu den Punkten 1 - 3 noch folgende Unterlagen erforderlich:
Einladungsschreiben eines chinesischen Bürgers oder eines ausländischen Bürgers mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China (Kopie ist ausreichend)
Download: Einladung für BesuchervisumFalls der Einladende ein Chinese ist:
Kopie der chinesischen ID-Card (beidseitig) der einladenden Person
Falls der Einladende ein Ausländer (z.B. Deutscher) ist :
- Kopie des Reisepasses der einladenden Person
- Kopie der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China der einladenden Person
Für das S1-Visum sind zusätzlich zu den Punkten 1 - 3 noch folgende Unterlagen erforderlich:
a) Antragsteller, die ihre in China lebenden Familienangehörigen
länger als 180 Tage besuchen
möchten, müssen folgende Unterlagen einreichen:
Kopien des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung für China der einladenden Person
Einladungsschreiben der einladenden Person (Kopie ist ausreichend)
Download: Einladung für BesuchervisumOriginal und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandt-schaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht
b) Mitreisende Familienmitglieder von Antragstellern eines
Z-Visums
oder
X1-Visums müssen
folgende Unterlagen einreichen:
Kopien der erforderlichen Unterlagen für ein Z- oder X1-Visum
Original und Kopie der jeweiligen beglaubigten Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Antragssteller des Z- oder X1-Visums und mitreisendem Familienmitglied hervorgeht
Für das S2-Visum sind zusätzlich zu den Punkten 1 - 3 noch folgende Unterlagen erforderlich:
Einladungsschreiben (Kopie ist ausreichend)
Download: Einladung für Besuchervisum- Kopie des Reisepasses der einladenden Person und
- entweder Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für China der einladenden Person
- oder Kopie des Visums plus Kopie der Meldebescheinigung für China der einladenden Person
(das Visum der einladenden Person muss für eine Aufenthaltsdauer von mindestens 120 Tagen
ausgestellt sein)
Bearbeitungsdauer und Preise
Seit Juli 2012 werden keine Express-Visa mehr ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer durch unseren Visumservice beträgt daher normalerweise 4 - 8 Botschaftsarbeitstage. Unsere Bearbeitungsdauer ist jedoch von der Bearbeitungszeit des Konsularproviders und des chin. Konsulats Frankfurt abhängig und kann daher leider nicht in jedem Fall garantiert werden.
Näheres zu den Preisen erfahren Sie unter folgenden Links:
- Preise China Visum
- Preise Touristenvisa / Besuchervisa für Gruppen ab 3 Personen
Weitere Informationen
Folgende Links sind möglicherweise ebenfalls von Interesse für Sie
- Visabestimmungen
- Welchen
Visatyp benötige ich?
- Check
eines Chinavisums