Verschiedene Visa-Arten für China

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Visum-Kategorien: Welches Visum China muss ich beantragen?

Touristenvisum (L-Visum)
Für Personen, die aus touristischen Gründen oder zum Besuch von Freunden/Bekannten nach China reisen. Die Gültigkeit ist auf drei Monate beschränkt. Es ist ein Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich (in Sonderfällen mehr). Eine Verlängerung des Aufenthaltes in China ist vor Ort möglich. Mit diesem Visum können Sie einmalig oder zweimalig einreisen.

Besuchervisum (Q1-, Q2-, S1-, S2-Visum)
Für Personen, die chinesische bzw. ausländische Verwandte in China besuchen möchten.

Geschäftsvisum (F-Visum bzw. M-Visum)
Das Geschäftsvisum wird immer dann benötigt, wenn man zu geschäftlichen, wissenschaftlichen oder technologischen Zwecken nach China einreisen möchte. Es wird also nicht nur bei Geschäftsreisen, sondern auch bei Ausstellungen, Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich Wissenschaft / Kultur und Sport sowie für Praktika ausgestellt. Für die Erteilung eines Geschäftsvisums ist eine Einladung notwendig. Die Einladung kann z.B. von Ihrem chinesischen Geschäftspartner kommen.

Arbeitsvisum (Z-Visum)
Das Z-Visum wird ausgestellt bei Aufnahme einer Arbeitsstelle in China und berechtigt den Inhaber zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit in China für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen. Dieses Visum ermöglicht eine einmalige Einreise und verpflichtet Sie zur Anmeldung bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit während einer Frist von 30 Tagen. Dort wird es in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt.

Das Z-Visum wird auch für Aufführungen zu kommerziellen Zwecken ausgestellt.

Studentenvisum (X1-Visum bzw. X2-Visum)
Für alle, die in China studieren möchten. Das X-Visum wird ausgestellt bei Schul- und Universitätsbesuchen sowie Fortbildungen in China.

Transitvisum (G-Visum)
Für Personen, die zu Transitzwecken durch China in ein Drittland (oder in eine Region) reisen.

Dauervisum (D-Visum) für Residenten
Für Personen die dauerhaft in China leben möchten. Für dieses China Visum benötigen Sie eine entsprehende behördliche Einladung, ein Gesundheitszeugnis und einen Aidstest.

Crewmitglied Visum (C-Visum)
Dieses Visum ist für Zugbegleiter internationaler Bahnlinien, Flugpersonal internationaler Fluglinien, Schiffspersonal sowie begleitende Familienangehörige bestimmt.

Fachkräfte-Visum (R-Visum)
Für besonders qualifizierte Fachkräfte, deren Fähigkeiten in China dringend gebraucht werden.

Journalisten-Visum (J1- und J2-Visum)
Das J1-Visum gilt für ortsansässige ausländische Journalisten / Mitarbeiter im Medienbereich, die für in China ansässige Medienunternehmen arbeiten. Das J2-Visum gilt für ausländische Journalisten / Mitarbeiter im Medienbereich, die temporär in der Volksrepublik China tätig sind.

 

Weitere Informationen

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Aktueller Informationsstand: 03.03.2020