Aktuelle Informationen zur China Visum Beantragung
März 2016: Änderung der Konsulatsgebühren
Laut Mitteilung des Generalkonsulats der Volksrepublik China in Frankfurt am Main werden die Visagebühren ab dem 14. März 2016 für Antragsteller aus den Schengener Staaten, unabhängig von der Art des Visums, der Gültigkeitsdauer und der Anzahl der Einreisen, auf 60,- Euro umgestellt. Die Visagebühren für andere Staaten verändern sich nicht.
Liste der Schengen-Staaten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
August 2015: Erhebliche Preiserhöhung des Konsularproviders CVASC
Die einheitliche Konsularprovidergebühr von bisher 35,70 Euro
(inkl. MwSt) pro Person wird mit Wirkung zum 10.08.2015 um mehr als
80 Prozent auf nun 65,45 Euro (inkl. MwSt) pro
Person angehoben.
Juli 2015: Hotel- und Flugbestätigung bei Touristenvisa
Bei Touristenvisa muss die Hotelbestätigung nun wieder für die
gesamte Aufenthaltsdauer in China vorgelegt werden. Darüber hinaus
muss neben dem Hinflug auch unbedingt wieder der Rückflug von China
bzw. der Weiterflug aus China belegt werden.
April 2015: Strengere Bedingungen für Praktikumsvisa
Bisher galt eine Ausnahmeregelung, nach der bei Aufenthalten von
max. 180 Tagen und bei gleichzeitiger Vorlage einer Bescheinigung
der deutschen Universität, dass das Praktikum im Rahmen des Studiums
zu absolvieren ist, ein Visum für ein Praktikum mit einer
Firmeneinladung erteilt werden konnte. Diese Ausnahmeregelung ist
seit April 2015 nicht mehr gültig. Visa für ein Praktikum werden nun
nach den Bestimmungen für Arbeitsvisa erteilt.
Januar 2015: Strengere Bedingungen für Geschäftsvisa
Um seitens des chin. Konsulats klarer zwischen Arbeits- und Business-Aufenthalten in China
trennen zu können, müssen Firmeneinladungen ab sofort detaillierte
Angaben zur Geschäftsbeziehung zwischen einladender Firma in China
und der Firma der eingeladenen Person enthalten (z.B. vertragliche
Bindung oder Kunden-/Lieferantenbeziehung kurz beschreiben bzw. Angaben zu Dauer und Art der Zusammenarbeit
aufführen). Darüberhinaus muss der Reisezweck konkret benannt
werden. Unscharfe Formulierungen, wie z.B. "Geschäftsreise" oder
"Firmenbesuch", sind zu vermeiden. Bei Reisezwecken, wie z.B.
"Training", "Reparatur", "Montage", "Vorlesung", "Präsentation"
müssen zusätzliche Dokumente beschafft und dem Visumantrag beigelegt
werden. Reisezwecke, wie z.B. "Meeting", "Kundenbesprechung",
"Diskussion", "Ideenaustausch", "Interview", sind jedoch für die
Erteilung von Geschäftsvisa ohne zusätzliche Unterlagen
geeignet. Bei Arbeiten an von der deutschen Firma an die chinesische
Firma verkauften Anlagen und bei Mutter-/Tochterfirmen gelten
Ausnahmen.
November 2014: Multiple Entry Geschäftsvisa
Business Visa für mehrfache Einreise sind unter Einhaltung
bestimmter Voraussetzungen nun auch mit Firmeneinladung möglich
(bisher nur mit offizieller Einladung).
Oktober 2014: Bestimmungen für Kinder mit einem chinesischen Elternteil
Wenn ein nicht volljähriges Kind eines deutsch-chinesischen
Elternpaars die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der
chinesische Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes jedoch
keine unbefristete Aufenthaltsberechtigung für Deutschland hat, wird
für das Kind bei einer Reise nach China kein Visum ausgestellt.
Stattdessen erhält dieses Kind vom zuständigen chinesischen Konsulat
in Deutschland eine besondere Einreisegenehmigung, welche von den
Eltern beim Konsulat persönlich beantragt werden muss.
Juli 2014: Vereinfachungen für Ausländer bei einmaliger Einreise
Ein nicht-deutscher Staatsbüger muss bei Beantragung von Visa mit
nur einmaliger Einreise und max. 30 Tagen Aufenthalt lediglich eine
deutsche Wohnadresse angeben - bei diesen Visa entfällt damit die
Vorlage einer Meldebescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis für
Deutschland. Diese vereinfachte Regelung gilt jedoch nicht bei zwei-
oder mehrmaliger Einreise und auch nicht für Personen aus
vielen afrikanischen oder überwiegend islamischen Staaten.
März 2014: Bestimmungen für Praktikum Visum verschärft
Für ein Praktikum in China gelten ab März 2014 die Bedingungen
eines Arbeitsvisums (Z-Visum). Lediglich für Praktika mit bis zu
max. 90 Tagen Aufenthaltsdauer kann noch mittels einer
Firmeneinladung ein Geschäftsvisum beantragt werden - Details siehe
hier.
September 2013: China Visum Neuregelung ab 01. September
Ab 01.09.2013 erfolgt eine Neuregelung für China Visa. Hierbei
ändern sich die bisherigen
China Visum
Kategorien und teilweise die Bestimmungen zu den für die
Visumbeantragung benötigten Dokumenten.
Mai 2013: Änderungen im Visumantrag und Flug- bzw. Hotel-Buchungsdaten
Im Visumantrag dürfen keine sichtbaren Korrekturen oder
Streichungen mehr vorgenommen werden. Darüberhinaus müssen die Daten
der Flug- und der Hotelbuchung immer mit den im Visumantrag
gemachten Angaben zur voraussichtlichen Aufenthaltsdauer in China
übereinstimmen.
April 2013: Strengere Bestimmungen für Touristen- und Besuchervisa
Bei Touristenvisa muss die Hotelbuchung ab sofort für die gesamte
Dauer der Reise erfolgen. Bei Besuchervisa muss ab sofort eine
Flug-Buchungsbestätigung für Hin- und Rückflug bzw. Weiterflug
beigelegt werden. Bei Minderjährigen gibt es ab sofort
ebenfalls strengere Bestimmungen.(Bestimmung wieder
zurückgezogen!)
November 2012: Neues Antragsverfahren für Visa in die Volksrepublik China
Gemäß Mitteilung der chinesischen Botschaft in Berlin lagern alle chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland die Annahme von Visaanträgen, die Erhebung der Visagebühr und die telefonischen Anfragen an externe Dienstleister „Chinese Visa Application Service Center" aus. Die Prüfung und Entscheidung über die Visaanträge liegen weiterhin ausschließlich bei der Botschaft und den Generalkonsulaten.
Das neue Antragsverfahren tritt für das chinesische Konsulat Frankfurt ab 01.11.2012 in Kraft. Nach der Eröffnung durch den Dienstleister werden die Visaanträge bei den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland nicht mehr angenommen.
Bitte beachten Sie, dass es durch die Visum-Neuregelung ab November
2012 ggf. kurzfristig zu Änderungen der Einreisebestimmungen kommen
kann, so dass geänderte und/oder weitere Unterlagen für die
Visum-Beantragung erforderlich werden könnten.
Juli 2012: Einstellung der China Visum Expressbearbeitung
Ab 05. Juli 2012 stellen die chinesischen Konsulate die
Express-Bearbeitung von Visa für China ein. Ab diesem Zeitpunkt
beträgt die Bearbeitungsdauer durch das jeweilige chinesische
Konsulat generell vier Botschaftsarbeitstage. Eine schnellere
Bearbeitung durch die Konsulate ist dann nicht mehr möglich. Gemäß
Verlautbarung der chinesischen Botschaft in Berlin reagiert man
damit nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit auf ein geändertes
Visum-Verfahren der Schengen Länder.
April 2012: Personelle Engpässe beim chinesischen Konsulat FFM
Das Generalkonsulat der VR China in Frankfurt teilt mit, dass es
aufgrund personeller Engpässe zu Verzögerungen bei der
China Visum-Beantragung kommen
kann, so dass eine bestimmte Bearbeitungsdauer momentan nicht
garantiert werden kann.
Januar 2012: Strikte Konsularbezirksbindung
Bisher wurde die Zuordnung von Antragsteller zum entsprechenden Konsulat kaum beachtet. Ab dem 26. Januar 2012 werden jedoch sowohl die chinesische Botschaft als auch alle chinesischen Generalkonsulate auf die Einhaltung der Konsularbezirksbindung bestehen, d.h. dass ab diesem Zeitpunkt ein Visumantrag nur noch bei dem jeweils zugeordneten Konsulat gestellt werden kann.
Es bestehen folgende Zuordnungen von Wohnsitz des Antragstellers (Bundesland) zu Konsulat:
Konsulat Berlin: Berlin,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen,
Sachsen-Anhalt
Konsulat Frankfurt: Baden-Württemberg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Konsulat Hamburg: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Konsulat München: Bayern
Dezember 2011: Strengere Bestimmungen für Touristen- und Besuchervisa
Seit Anfang Dezember 2011 werden für die Beantragung von Touristenvisa / Besuchervisa neben Visum Antrag + Auftrag, Reisepass und Passfoto weitere Unterlagen benötigt: Für ein Touristenvisum sind bei selbstorganisierten Reisen eine Hotelreservierungsbestätigung und eine Flugbestätigung erforderlich und bei einer über einen Reiseveranstalter gebuchten Reise ist eine vom Reiseveranstalter ausgestellte Reisebestätigung über die gebuchte und bezahlte Reise notwendig. Beim Besuchervisum wird eine von der einladenden Person ausgestellte Einladung und eine Kopie des Ausweises oder Passes der einladenden Person in China benötigt. Einzelheiten siehe hier.