


Aktuelle Informationen zur China Visum Beantragung
Dezember 2019: Fingerabdruckerfassung im Visacenter FFM
Die chinesischen Visacenter in Deutschland führen am 16.12.2019 die Erfassung von Fingerabdrücken
bei allen Visa-Antragstellern ein. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt alle Antragsteller
persönlich zum Visa Application Service Center Frankfurt kommen müssen, um Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.
Von dieser Regelung befreit sind:
1. Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren
2. Besitzer von Diplomatenpässen oder Personen, die gemäß bilateraler Vereinbarungen von
der Erfassung der Fingerabdrücke befreit sind
3. Personen, die ein chinesisches Visum mit demselben Pass beantragt und deren Fingerabdrücke
innerhalb der letzten 5 Jahre bereits erfasst
wurden, können von der Erhebung befreit werden.
Allerdings muss das ausgestellte biometrische Visum im selben Pass vorgelegt werden.
4. Personen, die Einschränkungen im Fingerbereich haben oder Personen, bei denen sich Finger-
abdrücke von allen 10 Fingern aus anderen Gründen nicht
erfassen lassen
September 2019:
Längere Bearbeitungszeit durch Visacenter-Terminmanagement
Die chinesischen Visacenter in Deutschland haben am 02.09.2019
ein neues Terminmanagement eingeführt. Für jeden Visumantrag müssen
wir nun einen Termin mit dem Visacenter vereinbaren. Die
Verfügbarkeit von Terminen ist jedoch stark limitiert und
kurzfristige Visabeantragungen sind aus diesem Grund derzeit kaum
möglich.
Wir können Ihre Antragsunterlagen erst
an dem von uns vorab gebuchten Termin beim Visacenter FFM einreichen. Die
Bearbeitung Ihres Antrags im Visacenter/Konsulat beginnt daher erst zu diesem Zeitpunkt. Ab der
Beantragung im Visacenter benötigen wir bei Standard-Bearbeitung
mindestens 6 Botschaftsarbeitstage und bei forcierter Bearbeitung
normalerweise 3 - 5
Botschaftsarbeitstage, bis wir den Pass mit Visum an Sie zurück senden können (länger
bei S1-, X1- und Z- Visa wegen Fingerabdruckabgabe im
Konsulat). Im Konsulat/Visacenter können jedoch Verzögerungen
auftreten bzw. es können zusätzliche / geänderte Unterlagen
angefordert werden, wodurch sich die Bearbeitungszeit verlängert.
Bitte berücksichtigen Sie die obigen Hinweise bei Ihrer
Visumbeantragung und Reiseplanung.
Mai 2019: Online-Visumantragsformular
Die chin. Konsulate/Visacenter in Deutschland führen ein neues Verfahren für die Visumbeantragung ein: Ab sofort muss auf der Website des jeweiligen Visacenters von jedem Antragsteller ein Online-Visumantragsformular ausgefüllt werden. Das Formular ist wesentlich detaillierter als der bisherige Visumantrag und derzeit nur in Englisch und Chinesisch verfügbar.
April 2019: Nachweis der Verwandtschaft beim Besuchervisum S2
Bei Beantragung eines S2-Visums muss ab sofort das Verwandtschaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person mittels Kopie der entsprechenden Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde o.ä.) belegt werden.
März 2019:
Komplette Verkehrsmittelbuchungen bei Touristenvisa mit zweimaliger
Einreise
Bei Beantragung eines "normalen" Touristenvisums mit zwei- oder mehrmaliger Einreise müssen nun die Verkehrsmittelbuchungen für sämtliche Ein- und Ausreisen sowie möglichst die kompletten Hotelbuchungen für alle Aufenthalte in China den Antragsunterlagen beigefügt werden.
September 2018: Eingeschränkte Aufenthaltsdauer bei F-Visa für Konferenzen o.ä.
Bei Beantragung eines F-Visums für Konferenzen, Tagungen, Kongresse o.ä. wird derzeit nur eine Aufenthaltsdauer entsprechend der Einladung aus China plus einem weiteren Tag genehmigt.
August 2018: Einwilligung zur Datenübermittlung notwendig
Ab dem 01. August 2018 muss jeder Antragsteller die vom Visacenter herausgegebene “Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland“ persönlich unterschreiben.
April 2018:
Unterschrift auf Visumantrag und im Pass müssen übereinstimmen
Seitens des chin. Konsulats wird derzeit streng darauf geachtet, dass die Unterschrift des Antragstellers im Visumantrag
mit der Unterschrift des Antragstellers im eigenen Reisepass übereinstimmt. Im Negativfall muss dem Visumantrag eine zusätzliche
Erklärung beigefügt werden.
Februar 2018:
Beim X2-Visum Unterlagen aus China im Original und in
Kopie beifügen
Bei der Beantragung von X2-Visa müssen die Zulassungspapiere der
chinesischen Universität bzw. Schule ab sofort sowohl im Original
als auch in Kopie beigefügt werden. Falls ein Einladungsformular
JW201 oder JW202 vorliegt, wird dieses ebenfalls sowohl im Original
als auch in Kopie benötigt.
Juni 2017: Nur der Antragsteller darf den Visumantrag unterschreiben
Entgegen der Darstellung auf dem Visumantrag muss der Visumantrag vom Antragsteller
nun unbedingt selbst unterschrieben werden.
Bei minderjährigen Antragstellern unterschreibt entweder ein Elternteil oder der gesetzliche Vormund sowohl den Teil 4 als auch den Teil 5
(bei Unterschrift durch den gesetzlichen Vormund muss eine Kopie der Vormundschaftserklärung beigefügt werden).
Andere, als die vorgenannten Personen, dürfen den Visumantrag weder in Teil 4, noch in Teil 5 unterschreiben.
April 2017:
Bei S1-, X1- und Z-Visa Abnahme des Fingerabdrucks im chin. Konsulat FFM
Antragsteller von S1-, X1- und Z-Visa müssen persönlich beim chinesischen
Konsulat Frankfurt zur Abnahme eines Fingerabdrucks erscheinen.
April 2017:
Bei ab 01.01.2015 ausgestellten Reisepässen alter Pass nicht mehr notwendig
Die untenstehende, gut 1 Woche alte Regelung, wonach bei ab
01.01.2015 ausgestellten Reisepässen der nicht mehr aktuelle,
vorhergehende Pass oder eine Erklärung notwendig ist, ist bereits
wieder aufgehoben. Die Vorlage des alten Reisepasses oder einer
Erklärung ist nun nur noch in Einzelfällen auf Anforderung des
Visacenters / Konsulats erforderlich.
April 2017:
Bei ab 01.01.2015 ausgestellten Reisepässen zusätzlich alter Pass notwendig
Antragsteller, deren Reisepass ab dem 01.01.2015 bis zum heutigen
Datum ausgestellt worden ist, müssen bei der Antragstellung den
alten, nicht mehr aktuellen Reisepass zusammen mit dem aktuellen
Reisepass vorlegen. Falls der alte Reisepass nicht vorgelegt wird,
muss der Antragsteller eine Erklärung mit Begründung für die
Nicht-Vorlage des alten Passes sowie mit Angabe der Auslandsreisen
seit 01.01.2015 abgeben.
Dezember 2016: Biometrische Passfotos
Das bei der Visumbeantragung beizufügende Passfoto muss biometrisch sein.
September 2016:
Regelung für ab dem 01.01.2014 ausgestellte Reisepässe aufgehoben
Die untenstehende Regelung für Antragsteller, deren Reisepass nach dem 31.12.2013
ausgestellt worden ist, wurde aufgehoben.
August 2016:
Zusätzliche Erklärung für ab dem 01.01.2014
ausgestellte Reisepässe notwendig
Für Antragsteller, deren Reisepass nach dem 31.12.2013
ausgestellt worden ist, gilt nun folgende ergänzende
Regelung:
Von jedem betroffenen Antragsteller muss eine formlose Erklärung
abgegeben werden, aus der hervorgeht, welche Länder ab dem 01.01.2014
in welchem Zeitraum besucht wurden (von ... bis ... angeben). Falls
ab dem 01.01.2014 keine Länder außerhalb von Deutschland besucht
wurden, muss dies ebenfalls in der Erklärung aufgeführt werden. Die
Erklärung ist mit Datum und Unterschrift zu versehen.
März 2016: Änderung der Konsulatsgebühren
Laut Mitteilung des Generalkonsulats der Volksrepublik China in Frankfurt am Main werden die Visagebühren ab dem 14. März 2016 für Antragsteller aus den Schengener Staaten, unabhängig von der Art des Visums, der Gültigkeitsdauer und der Anzahl der Einreisen, auf 60,- Euro umgestellt. Die Visagebühren für andere Staaten verändern sich nicht.
Liste der Schengen-Staaten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
August 2015: Erhebliche Preiserhöhung des Visacenters CVASC
Die einheitliche Visacentergebühr von bisher 35,70 Euro
(inkl. MwSt) pro Person wird mit Wirkung zum 10.08.2015 um mehr als
80 Prozent auf nun 65,45 Euro (inkl. MwSt) pro
Person angehoben.
Juli 2015: Hotel- und Flugbestätigung bei Touristenvisa
Bei Touristenvisa muss die Hotelbestätigung nun wieder für die
gesamte Aufenthaltsdauer in China vorgelegt werden. Darüber hinaus
muss neben dem Hinflug auch unbedingt wieder der Rückflug von China
bzw. der Weiterflug aus China belegt werden.
April 2015: Strengere Bedingungen für Praktikumsvisa
Bisher galt eine Ausnahmeregelung, nach der bei Aufenthalten von
max. 180 Tagen und bei gleichzeitiger Vorlage einer Bescheinigung
der deutschen Universität, dass das Praktikum im Rahmen des Studiums
zu absolvieren ist, ein Visum für ein Praktikum mit einer
Firmeneinladung erteilt werden konnte. Diese Ausnahmeregelung ist
seit April 2015 nicht mehr gültig. Visa für ein Praktikum werden nun
nach den Bestimmungen für Arbeitsvisa erteilt.
Januar 2015: Strengere Bedingungen für Geschäftsvisa
Um seitens des chin. Konsulats klarer zwischen Arbeits- und Business-Aufenthalten in China
trennen zu können, müssen Firmeneinladungen ab sofort detaillierte
Angaben zur Geschäftsbeziehung zwischen einladender Firma in China
und der Firma der eingeladenen Person enthalten (z.B. vertragliche
Bindung oder Kunden-/Lieferantenbeziehung kurz beschreiben bzw. Angaben zu Dauer und Art der Zusammenarbeit
aufführen). Darüberhinaus muss der Reisezweck konkret benannt
werden. Unscharfe Formulierungen, wie z.B. "Geschäftsreise" oder
"Firmenbesuch", sind zu vermeiden. Bei Reisezwecken, wie z.B.
"Training", "Reparatur", "Montage", "Vorlesung", "Präsentation"
müssen zusätzliche Dokumente beschafft und dem Visumantrag beigelegt
werden. Reisezwecke, wie z.B. "Meeting", "Kundenbesprechung",
"Diskussion", "Ideenaustausch", "Interview", sind jedoch für die
Erteilung von Geschäftsvisa ohne zusätzliche Unterlagen
geeignet. Bei Arbeiten an von der deutschen Firma an die chinesische
Firma verkauften Anlagen und bei Mutter-/Tochterfirmen gelten
Ausnahmen.
November 2014: Multiple Entry Geschäftsvisa
Business Visa für mehrfache Einreise sind unter Einhaltung
bestimmter Voraussetzungen nun auch mit Firmeneinladung möglich
(bisher nur mit offizieller Einladung).
Oktober 2014: Bestimmungen für Kinder mit einem chinesischen Elternteil
Wenn ein nicht volljähriges Kind eines deutsch-chinesischen
Elternpaars die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der
chinesische Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes jedoch
keine unbefristete Aufenthaltsberechtigung für Deutschland hat, wird
für das Kind bei einer Reise nach China kein Visum ausgestellt.
Stattdessen erhält dieses Kind vom zuständigen chinesischen Konsulat
in Deutschland eine besondere Einreisegenehmigung, welche von den
Eltern beim Konsulat persönlich beantragt werden muss.
Juli 2014: Vereinfachungen für Ausländer bei einmaliger Einreise
Ein nicht-deutscher Staatsbüger muss bei Beantragung von Visa mit
nur einmaliger Einreise und max. 30 Tagen Aufenthalt lediglich eine
deutsche Wohnadresse angeben - bei diesen Visa entfällt damit die
Vorlage einer Meldebescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis für
Deutschland. Diese vereinfachte Regelung gilt jedoch nicht bei zwei-
oder mehrmaliger Einreise und auch nicht für Personen aus
vielen afrikanischen oder überwiegend islamischen Staaten.
März 2014: Bestimmungen für Praktikum Visum verschärft
Für ein Praktikum in China gelten ab März 2014 die Bedingungen
eines Arbeitsvisums (Z-Visum). Lediglich für Praktika mit bis zu
max. 90 Tagen Aufenthaltsdauer kann noch mittels einer
Firmeneinladung ein Geschäftsvisum beantragt werden.
September 2013: China Visum Neuregelung ab 01. September
Ab 01.09.2013 erfolgt eine Neuregelung für China Visa. Hierbei
ändern sich die bisherigen
China Visum
Kategorien und teilweise die Bestimmungen zu den für die
Visumbeantragung benötigten Dokumenten.
Mai 2013: Änderungen im Visumantrag und Flug- bzw. Hotel-Buchungsdaten
Im Visumantrag dürfen keine sichtbaren Korrekturen oder
Streichungen mehr vorgenommen werden. Darüberhinaus müssen die Daten
der Flug- und der Hotelbuchung immer mit den im Visumantrag
gemachten Angaben zur voraussichtlichen Aufenthaltsdauer in China
übereinstimmen.
April 2013: Strengere Bestimmungen für Touristen- und Besuchervisa
Bei Touristenvisa muss die Hotelbuchung ab sofort für die gesamte
Dauer der Reise erfolgen. Bei Besuchervisa muss ab sofort eine
Flug-Buchungsbestätigung für Hin- und Rückflug bzw. Weiterflug
beigelegt werden. Bei Minderjährigen gibt es ab sofort
ebenfalls strengere Bestimmungen.(Bestimmung wieder
zurückgezogen!)
November 2012: Neues Antragsverfahren für Visa in die Volksrepublik China
Gemäß Mitteilung der chinesischen Botschaft in Berlin lagern alle chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland die Annahme von Visaanträgen, die Erhebung der Visagebühr und die telefonischen Anfragen an externe Dienstleister „Chinese Visa Application Service Center" aus. Die Prüfung und Entscheidung über die Visaanträge liegen weiterhin ausschließlich bei der Botschaft und den Generalkonsulaten.
Das neue Antragsverfahren tritt für das chinesische Konsulat Frankfurt ab 01.11.2012 in Kraft. Nach der Eröffnung durch den Dienstleister werden die Visaanträge bei den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland nicht mehr angenommen.
Bitte beachten Sie, dass es durch die Visum-Neuregelung ab November
2012 ggf. kurzfristig zu Änderungen der Einreisebestimmungen kommen
kann, so dass geänderte und/oder weitere Unterlagen für die
Visum-Beantragung erforderlich werden könnten.
Juli 2012: Einstellung der China Visum Expressbearbeitung
Ab 05. Juli 2012 stellen die chinesischen Konsulate die
Express-Bearbeitung von Visa für China ein. Ab diesem Zeitpunkt
beträgt die Bearbeitungsdauer durch das jeweilige chinesische
Konsulat generell vier Botschaftsarbeitstage. Eine schnellere
Bearbeitung durch die Konsulate ist dann nicht mehr möglich. Gemäß
Verlautbarung der chinesischen Botschaft in Berlin reagiert man
damit nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit auf ein geändertes
Visum-Verfahren der Schengen Länder.
April 2012: Personelle Engpässe beim chinesischen Konsulat FFM
Das Generalkonsulat der VR China in Frankfurt teilt mit, dass es
aufgrund personeller Engpässe zu Verzögerungen bei der
China Visum-Beantragung kommen
kann, so dass eine bestimmte Bearbeitungsdauer momentan nicht
garantiert werden kann.
Januar 2012: Strikte Konsularbezirksbindung
Bisher wurde die Zuordnung von Antragsteller zum entsprechenden Konsulat kaum beachtet. Ab dem 26. Januar 2012 werden jedoch sowohl die chinesische Botschaft als auch alle chinesischen Generalkonsulate auf die Einhaltung der Konsularbezirksbindung bestehen, d.h. dass ab diesem Zeitpunkt ein Visumantrag nur noch bei dem jeweils zugeordneten Konsulat gestellt werden kann.
Es bestehen folgende Zuordnungen von Wohnsitz des Antragstellers (Bundesland) zu Konsulat:
Konsulat Berlin: Berlin,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen,
Sachsen-Anhalt
Konsulat Frankfurt: Baden-Württemberg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Konsulat Hamburg: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Konsulat München: Bayern
Dezember 2011: Strengere Bestimmungen für Touristen- und Besuchervisa
Seit Anfang Dezember 2011 werden für die Beantragung von Touristenvisa / Besuchervisa neben Visum Antrag + Auftrag, Reisepass und Passfoto weitere Unterlagen benötigt: Für ein Touristenvisum sind bei selbstorganisierten Reisen eine Hotelreservierungsbestätigung und eine Flugbestätigung erforderlich und bei einer über einen Reiseveranstalter gebuchten Reise ist eine vom Reiseveranstalter ausgestellte Reisebestätigung über die gebuchte und bezahlte Reise notwendig. Beim Besuchervisum wird eine von der einladenden Person ausgestellte Einladung und eine Kopie des Ausweises oder Passes der einladenden Person in China benötigt. Einzelheiten siehe hier.
Aktueller Informationsstand: 03.03.2020