Aktuelle Informationen zur China Visum Beantragung

 
 

Dezember 2019: Fingerabdruckerfassung im Visacenter FFM

Die chinesischen Visacenter in Deutschland führen am 16.12.2019 die Erfassung von Fingerabdrücken bei allen Visa-Antragstellern ein. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt alle Antragsteller persönlich zum Visa Application Service Center Frankfurt kommen müssen, um Fingerabdrücke abnehmen zu lassen.
 
Von dieser Regelung befreit sind:
1. Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren
2. Besitzer von Diplomatenpässen oder Personen, die gemäß bilateraler Vereinbarungen von
    der Erfassung der Fingerabdrücke befreit sind
3. Personen, die ein chinesisches Visum mit demselben Pass beantragt und deren Fingerabdrücke
    innerhalb der letzten 5 Jahre bereits erfasst wurden, können von der Erhebung befreit werden.
    Allerdings muss das ausgestellte biometrische Visum im selben Pass vorgelegt werden.
4. Personen, die Einschränkungen im Fingerbereich haben oder Personen, bei denen sich Finger-
    abdrücke von allen 10 Fingern aus anderen Gründen nicht erfassen lassen

 

September 2019:
Längere Bearbeitungszeit durch Visacenter-Terminmanagement

Die chinesischen Visacenter in Deutschland haben am 02.09.2019 ein neues Terminmanagement eingeführt. Für jeden Visumantrag müssen wir nun einen Termin mit dem Visacenter vereinbaren. Die Verfügbarkeit von Terminen ist jedoch stark limitiert und kurzfristige Visabeantragungen sind aus diesem Grund derzeit kaum möglich.

Wir können Ihre Antragsunterlagen erst an dem von uns vorab gebuchten Termin beim Visacenter FFM einreichen. Die Bearbeitung Ihres Antrags im Visacenter/Konsulat beginnt daher erst zu diesem Zeitpunkt. Ab der Beantragung im Visacenter benötigen wir bei Standard-Bearbeitung mindestens 6 Botschaftsarbeitstage und bei forcierter Bearbeitung normalerweise 3 - 5 Botschaftsarbeitstage, bis wir den Pass mit Visum an Sie zurück senden können (länger bei S1-, X1- und Z- Visa wegen Fingerabdruckabgabe im Konsulat). Im Konsulat/Visacenter können jedoch Verzögerungen auftreten bzw. es können zusätzliche / geänderte Unterlagen angefordert werden, wodurch sich die Bearbeitungszeit verlängert.

Bitte berücksichtigen Sie die obigen Hinweise bei Ihrer Visumbeantragung und Reiseplanung.  

 

Mai 2019: Online-Visumantragsformular

Die chin. Konsulate/Visacenter in Deutschland führen ein neues Verfahren für die Visumbeantragung ein: Ab sofort muss auf der Website des jeweiligen Visacenters von jedem Antragsteller ein Online-Visumantragsformular ausgefüllt werden. Das Formular ist wesentlich detaillierter als der bisherige Visumantrag und derzeit nur in Englisch und Chinesisch verfügbar.  

 

April 2019: Nachweis der Verwandtschaft beim Besuchervisum S2

Bei Beantragung eines S2-Visums muss ab sofort das Verwandtschaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person mittels Kopie der entsprechenden Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde o.ä.) belegt werden.  

 

März 2019:
Komplette Verkehrsmittelbuchungen bei Touristenvisa mit zweimaliger Einreise

Bei Beantragung eines "normalen" Touristenvisums mit zwei- oder mehrmaliger Einreise müssen nun die Verkehrsmittelbuchungen für sämtliche Ein- und Ausreisen sowie möglichst die kompletten Hotelbuchungen für alle Aufenthalte in China den Antragsunterlagen beigefügt werden.   

 

September 2018: Eingeschränkte Aufenthaltsdauer bei F-Visa für Konferenzen o.ä.

Bei Beantragung eines F-Visums für Konferenzen, Tagungen, Kongresse o.ä. wird derzeit nur eine Aufenthaltsdauer entsprechend der Einladung aus China plus einem weiteren Tag genehmigt.   

 

August 2018: Einwilligung zur Datenübermittlung notwendig

Ab dem 01. August 2018 muss jeder Antragsteller die vom Visacenter herausgegebene “Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland“ persönlich unterschreiben.  

 

April 2018:
Unterschrift auf Visumantrag und im Pass müssen übereinstimmen

Seitens des chin. Konsulats wird derzeit streng darauf geachtet, dass die Unterschrift des Antragstellers im Visumantrag mit der Unterschrift des Antragstellers im eigenen Reisepass übereinstimmt. Im Negativfall muss dem Visumantrag eine zusätzliche Erklärung beigefügt werden.
  

Februar 2018:
Beim X2-Visum Unterlagen aus China im Original und in Kopie beifügen

Bei der Beantragung von X2-Visa müssen die Zulassungspapiere der chinesischen Universität bzw. Schule ab sofort sowohl im Original als auch in Kopie beigefügt werden. Falls ein Einladungsformular JW201 oder JW202 vorliegt, wird dieses ebenfalls sowohl im Original als auch in Kopie benötigt.
  

Juni 2017: Nur der Antragsteller darf den Visumantrag unterschreiben

Entgegen der Darstellung auf dem Visumantrag muss der Visumantrag vom Antragsteller nun unbedingt selbst unterschrieben werden. Bei minderjährigen Antragstellern unterschreibt entweder ein Elternteil oder der gesetzliche Vormund sowohl den Teil 4 als auch den Teil 5 (bei Unterschrift durch den gesetzlichen Vormund muss eine Kopie der Vormundschaftserklärung beigefügt werden). Andere, als die vorgenannten Personen, dürfen den Visumantrag weder in Teil 4, noch in Teil 5 unterschreiben.
  

April 2017:
Bei S1-, X1- und Z-Visa Abnahme des Fingerabdrucks im chin. Konsulat FFM

Antragsteller von S1-, X1- und Z-Visa müssen persönlich beim chinesischen Konsulat Frankfurt zur Abnahme eines Fingerabdrucks erscheinen.
  

April 2017:
Bei ab 01.01.2015 ausgestellten Reisepässen alter Pass nicht mehr notwendig

Die untenstehende, gut 1 Woche alte Regelung, wonach bei ab 01.01.2015 ausgestellten Reisepässen der nicht mehr aktuelle, vorhergehende Pass oder eine Erklärung notwendig ist, ist bereits wieder aufgehoben. Die Vorlage des alten Reisepasses oder einer Erklärung ist nun nur noch in Einzelfällen auf Anforderung des Visacenters / Konsulats erforderlich.
  

April 2017:
Bei ab 01.01.2015 ausgestellten Reisepässen zusätzlich alter Pass notwendig

Antragsteller, deren Reisepass ab dem 01.01.2015 bis zum heutigen Datum ausgestellt worden ist, müssen bei der Antragstellung den alten, nicht mehr aktuellen Reisepass zusammen mit dem aktuellen Reisepass vorlegen. Falls der alte Reisepass nicht vorgelegt wird, muss der Antragsteller eine Erklärung mit Begründung für die Nicht-Vorlage des alten Passes sowie mit Angabe der Auslandsreisen seit 01.01.2015 abgeben.
  

Dezember 2016: Biometrische Passfotos

Das bei der Visumbeantragung beizufügende Passfoto muss biometrisch sein.
  

September 2016:
Regelung für ab dem 01.01.2014 ausgestellte Reisepässe aufgehoben

Die untenstehende Regelung für Antragsteller, deren Reisepass nach dem 31.12.2013 ausgestellt worden ist, wurde aufgehoben.
  

August 2016:
Zusätzliche Erklärung für ab dem 01.01.2014 ausgestellte Reisepässe notwendig

Für Antragsteller, deren Reisepass nach dem 31.12.2013 ausgestellt worden ist, gilt nun folgende ergänzende Regelung:
Von jedem betroffenen Antragsteller muss eine formlose Erklärung abgegeben werden, aus der hervorgeht, welche Länder ab dem 01.01.2014 in welchem Zeitraum besucht wurden (von ... bis ... angeben). Falls ab dem 01.01.2014 keine Länder außerhalb von Deutschland besucht wurden, muss dies ebenfalls in der Erklärung aufgeführt werden. Die Erklärung ist mit Datum und Unterschrift zu versehen.
  

März 2016: Änderung der Konsulatsgebühren

Laut Mitteilung des Generalkonsulats der Volksrepublik China in Frankfurt am Main werden die Visagebühren ab dem 14. März 2016 für Antragsteller aus den Schengener Staaten, unabhängig von der Art des Visums, der Gültigkeitsdauer und der Anzahl der Einreisen, auf 60,- Euro umgestellt. Die Visagebühren für andere Staaten verändern sich nicht.
Liste der Schengen-Staaten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
  

August 2015: Erhebliche Preiserhöhung des Visacenters CVASC

Die einheitliche Visacentergebühr von bisher 35,70 Euro (inkl. MwSt) pro Person wird mit Wirkung zum 10.08.2015 um mehr als 80 Prozent auf nun 65,45 Euro (inkl. MwSt) pro Person angehoben.
  

Juli 2015: Hotel- und Flugbestätigung bei Touristenvisa

Bei Touristenvisa muss die Hotelbestätigung nun wieder für die gesamte Aufenthaltsdauer in China vorgelegt werden. Darüber hinaus muss neben dem Hinflug auch unbedingt wieder der Rückflug von China bzw. der Weiterflug aus China belegt werden.
  

April 2015: Strengere Bedingungen für Praktikumsvisa

Bisher galt eine Ausnahmeregelung, nach der bei Aufenthalten von max. 180 Tagen und bei gleichzeitiger Vorlage einer Bescheinigung der deutschen Universität, dass das Praktikum im Rahmen des Studiums zu absolvieren ist, ein Visum für ein Praktikum mit einer Firmeneinladung erteilt werden konnte. Diese Ausnahmeregelung ist seit April 2015 nicht mehr gültig. Visa für ein Praktikum werden nun nach den Bestimmungen für Arbeitsvisa erteilt.
 

Januar 2015: Strengere Bedingungen für Geschäftsvisa

Um seitens des chin. Konsulats klarer zwischen Arbeits- und Business-Aufenthalten in China trennen zu können, müssen Firmeneinladungen ab sofort detaillierte Angaben zur Geschäftsbeziehung zwischen einladender Firma in China und der Firma der eingeladenen Person enthalten (z.B. vertragliche Bindung oder Kunden-/Lieferantenbeziehung kurz beschreiben bzw. Angaben zu Dauer und Art der Zusammenarbeit aufführen).  Darüberhinaus muss der Reisezweck konkret benannt werden. Unscharfe Formulierungen, wie z.B. "Geschäftsreise" oder "Firmenbesuch", sind zu vermeiden. Bei Reisezwecken, wie z.B. "Training", "Reparatur", "Montage", "Vorlesung", "Präsentation" müssen zusätzliche Dokumente beschafft und dem Visumantrag beigelegt werden. Reisezwecke, wie z.B. "Meeting", "Kundenbesprechung", "Diskussion", "Ideenaustausch", "Interview", sind jedoch für die Erteilung von Geschäftsvisa ohne zusätzliche Unterlagen geeignet. Bei Arbeiten an von der deutschen Firma an die chinesische Firma verkauften Anlagen und bei Mutter-/Tochterfirmen gelten Ausnahmen.
 

November 2014: Multiple Entry Geschäftsvisa

Business Visa für mehrfache Einreise sind unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen nun auch mit Firmeneinladung möglich (bisher nur mit offizieller Einladung).
 

Oktober 2014: Bestimmungen für Kinder mit einem chinesischen Elternteil

Wenn ein nicht volljähriges Kind eines deutsch-chinesischen Elternpaars die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der chinesische Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes jedoch keine unbefristete Aufenthaltsberechtigung für Deutschland hat, wird für das Kind bei einer Reise nach China kein Visum ausgestellt. Stattdessen erhält dieses Kind vom zuständigen chinesischen Konsulat in Deutschland eine besondere Einreisegenehmigung, welche von den Eltern beim Konsulat persönlich beantragt werden muss.
 

Juli 2014: Vereinfachungen für Ausländer bei einmaliger Einreise

Ein nicht-deutscher Staatsbüger muss bei Beantragung von Visa mit nur einmaliger Einreise und max. 30 Tagen Aufenthalt lediglich eine deutsche Wohnadresse angeben - bei diesen Visa entfällt damit die Vorlage einer Meldebescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Diese vereinfachte Regelung gilt jedoch nicht bei zwei- oder mehrmaliger Einreise und auch nicht für Personen aus vielen afrikanischen oder überwiegend islamischen Staaten.
 

März 2014: Bestimmungen für Praktikum Visum verschärft

Für ein Praktikum in China gelten ab März 2014 die Bedingungen eines Arbeitsvisums (Z-Visum). Lediglich für Praktika mit bis zu max. 90 Tagen Aufenthaltsdauer kann noch mittels einer Firmeneinladung ein Geschäftsvisum beantragt werden.
 

September 2013: China Visum Neuregelung ab 01. September

Ab 01.09.2013 erfolgt eine Neuregelung für China Visa. Hierbei ändern sich die bisherigen China Visum Kategorien und teilweise die Bestimmungen zu den für die Visumbeantragung benötigten Dokumenten.
 

Mai 2013: Änderungen im Visumantrag und Flug- bzw. Hotel-Buchungsdaten

Im Visumantrag dürfen keine sichtbaren Korrekturen oder Streichungen mehr vorgenommen werden. Darüberhinaus müssen die Daten der Flug- und der Hotelbuchung immer mit den im Visumantrag gemachten Angaben zur voraussichtlichen Aufenthaltsdauer in China übereinstimmen.
 

April 2013: Strengere Bestimmungen für Touristen- und Besuchervisa

Bei Touristenvisa muss die Hotelbuchung ab sofort für die gesamte Dauer der Reise erfolgen. Bei Besuchervisa muss ab sofort eine Flug-Buchungsbestätigung für Hin- und Rückflug bzw. Weiterflug beigelegt werden. Bei Minderjährigen gibt es ab sofort ebenfalls strengere Bestimmungen.(Bestimmung wieder zurückgezogen!)
 

November 2012: Neues Antragsverfahren für Visa in die Volksrepublik China

Gemäß Mitteilung der chinesischen Botschaft in Berlin lagern alle chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland die Annahme von Visaanträgen, die Erhebung der Visagebühr und die telefonischen Anfragen an externe Dienstleister „Chinese Visa Application Service Center" aus. Die Prüfung und Entscheidung über die Visaanträge liegen weiterhin ausschließlich bei der Botschaft und den Generalkonsulaten.

Das neue Antragsverfahren tritt für das chinesische Konsulat Frankfurt ab 01.11.2012 in Kraft. Nach der Eröffnung durch den Dienstleister werden die Visaanträge bei den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland nicht mehr angenommen.

Bitte beachten Sie, dass es durch die Visum-Neuregelung ab November 2012 ggf. kurzfristig zu Änderungen der Einreisebestimmungen kommen kann, so dass geänderte und/oder weitere Unterlagen für die Visum-Beantragung erforderlich werden könnten.
 

Juli 2012: Einstellung der China Visum Expressbearbeitung

Ab 05. Juli 2012 stellen die chinesischen Konsulate die Express-Bearbeitung von Visa für China ein. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Bearbeitungsdauer durch das jeweilige chinesische Konsulat generell vier Botschaftsarbeitstage. Eine schnellere Bearbeitung durch die Konsulate ist dann nicht mehr möglich. Gemäß Verlautbarung der chinesischen Botschaft in Berlin reagiert man damit nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit auf ein geändertes Visum-Verfahren der Schengen Länder.
 

April 2012: Personelle Engpässe beim chinesischen Konsulat FFM

Das Generalkonsulat der VR China in Frankfurt teilt mit, dass es aufgrund personeller Engpässe zu Verzögerungen bei der China Visum-Beantragung kommen kann, so dass eine bestimmte Bearbeitungsdauer momentan nicht garantiert werden kann.
 

Januar 2012: Strikte Konsularbezirksbindung

Bisher wurde die Zuordnung von Antragsteller zum entsprechenden Konsulat kaum beachtet. Ab dem 26. Januar 2012 werden jedoch sowohl die chinesische Botschaft als auch alle chinesischen Generalkonsulate auf die Einhaltung der Konsularbezirksbindung bestehen, d.h. dass ab diesem Zeitpunkt ein Visumantrag nur noch bei dem jeweils zugeordneten Konsulat gestellt werden kann.

Es bestehen folgende Zuordnungen von Wohnsitz des Antragstellers (Bundesland) zu Konsulat:

Konsulat Berlin:       Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen,
                                Sachsen-Anhalt
Konsulat Frankfurt:  Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Konsulat Hamburg:  Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Konsulat München:  Bayern
 

Dezember 2011: Strengere Bestimmungen für Touristen- und Besuchervisa

Seit Anfang Dezember 2011 werden für die Beantragung von Touristenvisa / Besuchervisa neben Visum Antrag + Auftrag, Reisepass und Passfoto weitere Unterlagen benötigt: Für ein Touristenvisum sind bei selbstorganisierten Reisen eine Hotelreservierungsbestätigung und eine Flugbestätigung erforderlich und bei einer über einen Reiseveranstalter gebuchten Reise ist eine vom Reiseveranstalter ausgestellte Reisebestätigung über die gebuchte und bezahlte Reise notwendig. Beim Besuchervisum wird eine von der einladenden Person ausgestellte Einladung und eine Kopie des Ausweises oder Passes der einladenden Person in China benötigt. Einzelheiten siehe hier.



Aktueller Informationsstand: 03.03.2020