Regelungen für Transit und bestimmte Gebiete Chinas
Transit-Regelungen China
Hongkong
Macau
Taiwan
Tibet
Transit-Regelungen China
Für nähere Auskünfte zu den
Transit-Regelungen wenden Sie sich bitte nicht an unseren Visum
Service, sondern an die chin. Botschaft / Konsulate oder das Auswärtige Amt.
Wer China nur als Zwischenstation auf seiner Flugreise in ein anderes Land benutzt, kann bestimmte Gebiete / Orte Chinas kurzzeitig
visumfrei besuchen. Gemäß Mitteilung des
Auswärtigen Amts bestehen für deutsche Staatsangehörige die
nachfolgenden Transitregelungen:
Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit eines erweiterten 72-stündigen oder 144-stündigen visumsfreien Transitaufenthalts bei Einreise über die folgenden Städte: Peking, Kanton /Guangzhou, Chengdu, Chongqing, Dalian, Harbin, Shenyang, Qingdao, Changsha, Kunming, Guilin, Xi’an, Xianmen, Wuhan und Tianjin.
Voraussetzung ist, dass der/die Reisende
- im Besitz eines fest gebuchten Flug-Tickets für den direkten Weiterflug in ein Drittland bzw. Hongkong, Macao oder Taiwan innerhalb von 72 Stunden ist. Falls für das Drittland Visumspflicht besteht, ist auch ein entsprechendes Visum nachzuweisen.
- unmittelbar aus dem Ausland ein- und dorthin wieder ausreist. Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise. Der/die Reisende darf das jeweilige Verwaltungsgebiet nicht verlassen. Sollte er/sie aufgrund von höherer Gewalt gezwungen sein, das Verwaltungsgebiet zu verlassen oder sich länger als 72 Stunden aufzuhalten, ist beim Amt für Öffentliche Sicherheit (Public Security Office) ein Visum zu beantragen.
Auch für den 72-stündigen visafreien Transitaufenthalt gilt, dass der/die Reisende sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren muss; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Der 72-stündige visumsfreie Transitaufenthalt gilt nur bei Ein- und Ausreise über die jeweiligen internationalen Flughäfen. Auch für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften."
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Hongkong
Hongkong ist der Name einer Metropole und Sonderverwaltungszone an
der Südküste der Volksrepublik China. Hongkong war bis 30. Juni 1997
eine britische Kronkolonie und wurde am 1. Juli 1997 an China
zurückgegeben. Aufgrund dieser politischen Besonderheiten ist für
die Einreise in Hongkong unter bestimmten Bedingungen kein Visum für
die Volksrepublik China nötig.
Auszug aus den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes (vom 24.01.2016):
"Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z. B. nach Macau oder mit einem vorher in Deutschland eingeholten Visum in die Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden. Voraussetzung ist im letztgenannten Fall, dass bei der ersten Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird. Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen vor der Einreise beantragt werden.Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten (Informationen unter www.immd.gov.hk). Per Fax oder E-Mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.
Ehegatten von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren, benötigen seit Mitte Mai 2006 keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme mehr. Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ferienarbeitsaufenthalts („Working Holidays“) bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working-Holiday-Visum, das man vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragen kann. Man darf während des Aufenthalts in Hongkong nur bis zu drei Monate einer Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber nachgehen und muss dann die Arbeitsstelle wechseln. Während des Besuchs in Hongkong kann man auch einen Aus- oder Fortildungskurs von bis zu sechsmonatiger Dauer besuchen."
Anmerkung:
Wenn Sie von Deutschland erst nach China, dann von China nach
Hongkong und anschließend wieder von Hongkong nach China reisen
möchten, benötigen Sie ein Visum für eine zweimalige Einreise.
Weitere Informationen: Merkblatt zur Beantragung eines Visums für Hongkong
ZurückMacau
Macau ist eine in der Nähe von Hongkong gelegene ehemalige
portugiesische Kolonie. Im Jahr 1999 wurde sie als zweite
Sonderverwaltungszone in die Volksrepublik China integriert. Auch
für Macau gelten besondere Visum-Regelungen.
Auszug aus den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes (vom 24.01.2016):
"Deutschen Staatsangehörigen wird bei der Ankunft am Flughafen bzw. am Fähranleger in Macau ein Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährt. Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort der Public Security Police Force, Praceta de 1 Outubro, Edf. Comforseg, Macau, (Tel. +853 2857 3333, Fax: +853 2878 0826) problemlos möglich und sollte ggf. auch durchgeführt werden. Wird das mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährte Visum ohne Verlängerung und sei es auch nur versehentlich überschritten, muss damit gerechnet werden, dass die Behörden in Macau auf einer unmittelbaren Ausreise bestehen und eine u. U. einjährige Wiedereinreisesperre verhängen.Auch längere Aufenthalte (bis maximal 1 Jahr), sowie Visa zur Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst gewährten 90-Tage-Frist, beim Macau Immigration Service beantragt werden. Es ist außerdem möglich, Anträge im Vorfeld an die chinesische Botschaft in Berlin zu richten.
Visumanträge zur Arbeitsaufnahme sind beim Labour Affairs Bureau of the Government of the Macau SAR, Rotunda de Carlos da Maia, Edf. Do Estado, Macau, (Tel. +853 2856 4109, E-Mail: dsalinfo@dsal.gov.mo ) zu stellen.
Investoren aus Deutschland können in Macau längerfristige Visa mit einem Gültigkeitszeitraum von 3 Jahren auf Grundlage des sog. ‘Investment Scheme’ erhalten. Diese werden vom
Macau Trade and Investment Promotion Institute
N° 918 Avenida da Amizade
1°-4° andar,World Trade Center
Macau
Tel: +853 28710 300
E-Mail: ipim@ipim.gov.mo
www.ipim.gov.mo
ausgestellt."
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Taiwan
Unser Visum China Service umfasst nicht die Beantragung von Visa für
Taiwan.
Auszug aus den
Informationsseiten des Auswärtigen Amtes (vom 24.01.2016):
Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen.
Bei Einreise mit einem Vorläufigen Reisepass oder einem Kinderreisepass wird ein Visum benötigt (Landing Visa).
Dieses 30 Tage gültige Visum kann nur bei Einreise über den Flughafen Taiwan Taoyuan International beim Visa Office (Buereau of Consular Affairs) beantragt werden, welches sich vor der Passkontrolle befindet. Bei der Einreise über die anderen internationalen Flughäfen wird durch die Grenzpolizei eine sog. "Temporary Entry Permit" ausgestellt; diese muss anschließend bei der in der jeweiligen Stadt gelegenen Zweigstelle des Bureau of Consular Affairs nachträglich in ein „Landing Visa“ umgewandelt werden
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen besteht für deutsche Staatsangehörige Visumspflicht; das Visum ist vor der Einreise einzuholen. Es werden nur Anträge angenommen, die online über die Webseite des Consular Affairs Bureau (https://visawebapp.boca.gov.tw) ausgefüllt wurden und am Ende über einen Barcode verfügen.
Weitere Auskünfte zu Visafragen und Einreisebestimmungen erteilen die Taipeh-Vertretungen in Deutschland:
Taipeh-Vertretung in Berlin
Markgrafenstraße 35
10117 Berlin
Tel.: +49 30 20 36 10
Fax: +49 30 20 36 11 01
Website: www.taiwanembassy.org/de
Zuständig für: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Taipeh-Vertretung in Hamburg
Mittelweg 144
20148 Hamburg
Tel: +49 40 44 77 88 oder +49 40 44 20 38
Fax: +49 40 44 71 87
Zuständig für: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Taipeh-Vertretung in Frankfurt/Main
Abteilung für Öffentliche Dienste, Außenstelle Frankfurt/Main
Friedrichstraße 2-6
60323 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 74 57 34
Fax: +49 69 74 57 45
Zuständig für: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Taipeh-Vertretung in München
Sonnenstr. 25, 4. OG
80331 München
Tel.: +49 89 51 26 79 0
Fax: +49 89 51 26 79 79
Zuständig für: Baden-Württemberg, Bayern"
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Tibet
Im offiziellen chinesischen Sprachgebrauch steht der Begriff Tibet
immer für das Autonome Gebiet Tibet. Aus Sicht der Volksrepublik
China ist Tibet seit mehreren hundert Jahren ein fester Bestandteil
Chinas. Auch für Tibet bestehen besondere Visum- und
Einreisebedingungen.
Für die Einreise in das autonome Gebiet Tibet werden sowohl ein spezielles China Visum (Gruppenvisum) als auch eine Einreisegenehmigung für Tibet benötigt. Das normale Touristenvisum ist nicht ausreichend. Das erforderliche Gruppenvisum ist direkt beim Visacenter CVASC oder über einen Visum Service erhältlich. Die Einreisegenehmigung für Tibet wird beim Reiseveranstalter oder Reisebüro in Tibet beantragt.
Die Einreisebestimmungen für Tibet unterliegen häufigen Änderungen, so dass wir empfehlen, sich vor dem Reisebeginn genauestens über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Wird entweder eine China-Rundreise, die Tibet miteinschließt, oder einer direkte Tibet-Reise über einen Reiseveranstalter gebucht, so wird die Beantragung der Visa i.a. vom Reiseveranstalter übernommen.
ZurückAktueller Informationsstand: 03.03.2020