Regelungen für bestimmte Gebiete Chinas und Transit 

Hongkong
Macau
Taiwan
Tibet
Transit
 

 

Hongkong
 
Hongkong ist der Name einer Metropole und Sonderverwaltungszone an der Südküste der Volksrepublik China. Hongkong war bis 30. Juni 1997 eine britische Kronkolonie und wurde am 1. Juli 1997 an China zurückgegeben. Aufgrund dieser politischen Besonderheiten ist für die Einreise in Hongkong unter bestimmten Bedingungen kein Visum für die Volksrepublik China nötig.

Auszug aus den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes (vom 06.03.2019):

"Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Es wird ausdrücklich empfohlen, dass Reisedokumente nach Beendigung der Reise weitere sechs Monate gültig sind, da bei Weiterreise über Hongkong in andere Länder Südostasiens andere Anforderungen gelten. So muss beispielsweise bei einer Reise über Hongkong in die Philippinen der Reisepass weitere sechs Monate nach Beendigung der Reise gültig sein. Ist dies nicht der Fall, verweigern Fluggesellschaften ausnahmslos die Mitnahme und der Reisende ist zur Umkehr gezwungen. Bitte überprüfen Sie daher vor Antritt einer Reise, die von Hongkong aus in ein weiteres südostasiatisches Land führt, stets auch die Einreisevorschriften des jeweiligen Ziellandes.

Für ausschließlich nach Hongkong Reisende ist eine einmonatige Gültigkeit des Reisepasses über das Reiseende hinaus ausreichend. Bei einem zweiwöchigen Aufenthalt in Hongkong muss der Reisepass somit für zwei Wochen plus einen Monat gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z. B. nach Macau oder mit einem vorher in Deutschland eingeholten Visum in die Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden. Voraussetzung ist im letztgenannten Fall, dass bei der ersten Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird.

Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten. Per Fax oder E-Mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.
Ehegatten von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren, benötigen keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme.

Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ferienarbeitsaufenthalts („Working Holidays“) bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working-Holiday-Visum, das man vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragen kann. Man darf während des Aufenthalts in Hongkong nur bis zu drei Monate einer Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber nachgehen und muss dann die Arbeitsstelle wechseln.

Während des Besuchs in Hongkong kann man auch einen Aus- oder Fortbildungskurs von bis zu sechsmonatiger Dauer besuchen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes."

 

Anmerkung useres Visumdiensts:
Wenn Sie von Deutschland erst nach China, dann von China nach Hongkong und anschließend wieder von Hongkong nach China reisen möchten, benötigen Sie ein Visum für eine zweimalige Einreise.

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Macau
 
Macau ist eine in der Nähe von Hongkong gelegene ehemalige portugiesische Kolonie. Im Jahr 1999 wurde sie als zweite Sonderverwaltungszone in die Volksrepublik China integriert. Auch für Macau gelten besondere Visum-Regelungen.

Auszug aus den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes (vom 01.03.2019):

"Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Visum
Deutschen Staatsangehörigen wird bei der Ankunft am Flughafen bzw. am Fähranleger in Macau ein Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährt. Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort bei der Public Security Police Force in Macau möglich und sollte ggf. auch durchgeführt werden. Wird das mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährte Visum ohne Verlängerung und sei es auch nur versehentlich überschritten, muss damit gerechnet werden, dass die Behörden in Macau auf einer unmittelbaren Ausreise bestehen und eine u. U. einjährige Wiedereinreisesperre verhängen.
Auch längere Aufenthalte (bis maximal 1 Jahr), sowie Visa zur Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst gewährten 90-Tage-Frist, beim Macau Immigration Service beantragt werden. Es ist außerdem möglich, Anträge im Vorfeld an die chinesische Botschaft in Berlin zu richten.

Visumanträge zur Arbeitsaufnahme sind beim Labour Affairs Bureau of the Government of the Macau SAR zu stellen.

Investoren aus Deutschland können in Macau längerfristige Visa mit einem Gültigkeitszeitraum von 3 Jahren auf Grundlage des sog. ‘Investment Scheme’ erhalten. Diese werden vom Macau Trade and Investment Promotion Institute ausgestellt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes."

 
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Taiwan
 
Unser Visum China Service umfasst nicht die Beantragung von Visa für Taiwan.

Auszug aus den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes (vom 06.02.2019):

"Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja, mit Visum

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein; anderenfalls wird die Einreise verweigert.
Bei Einreise werden Körpertemperaturmessungen durchgeführt, siehe Medizinische Hinweise.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchsaufenthalte von bis zu 90 Tagen bei der Vorlage eines Reisepasses oder Kinderreisepasses kein Visum, soweit bei der Einreise auf Nachfrage ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie ggf. ein Visum für das Zielland vorgelegt werden kann. Dies gilt jedoch nur für Einreisen über die internationalen Flughäfen sowie die Seehäfen Keelung, Hualien, Taichung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu und Kaohsiung.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen.

Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt.
Bei Kurzaufenthalten bis maximal 30 Tagen kann dieses gegen Gebühr auch als „Landing Visum“ bei Einreise über den Flughafen Taiwan Taoyuan International beim Visa Office (Buereau of Consular Affairs) beantragt werden, welches sich vor der Passkontrolle befindet. Bei der Einreise über die anderen internationalen Flughäfen (Taipei Songshan, Kaohsiung, Taichung) wird durch die Grenzpolizei zunächst eine sog. „Temporary Entry Permit“ ausgestellt; diese muss anschließend bei der in der jeweiligen Stadt gelegenen Zweigstelle des Bureau of Consular Affairs nachträglich in ein „Landing Visa“ umgewandelt werden. Bei einer Einreise über andere Flughäfen Taiwans oder über die internationalen Seehäfen ist die Beantragung eines „Landing Visums“ derzeit nicht möglich.

Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen besteht für deutsche Staatsangehörige Visumspflicht; das Visum ist vor der Einreise einzuholen. Es werden nur Anträge angenommen, die online über die Webseite des Consular Affairs Bureau ausgefüllt wurden und am Ende über einen Barcode verfügen.

Weitere Auskünfte zu Visafragen und Einreisebestimmungen erteilen die Taipeh-Vertretungen in Deutschland.

Ein- und Ausreise über die Volksrepublik China
Reisende nach und von Taiwan mit Transitaufenthalten in der Volksrepublik China werden gebeten, sich wegen der Visumerfordernisse an eine Vertretung der Volksrepublik China zu wenden, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise China.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes."

 
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Tibet
 
Im offiziellen chinesischen Sprachgebrauch steht der Begriff Tibet immer für das Autonome Gebiet Tibet. Aus Sicht der Volksrepublik China ist Tibet seit mehreren hundert Jahren ein fester Bestandteil Chinas. Auch für Tibet bestehen besondere Visum- und Einreisebedingungen.

Für die Einreise in das autonome Gebiet Tibet werden sowohl ein spezielles China Visum (Gruppenvisum) als auch eine Einreisegenehmigung für Tibet benötigt. Das normale Touristenvisum ist nicht ausreichend. Das erforderliche Gruppenvisum ist direkt beim Visacenter CVASC oder über einen Visum Service erhältlich. Die Einreisegenehmigung für Tibet wird beim Reiseveranstalter oder Reisebüro in Tibet beantragt.

Die Einreisebestimmungen für Tibet unterliegen häufigen Änderungen, so dass wir empfehlen, sich vor dem Reisebeginn genauestens über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

Wird entweder eine China-Rundreise, die Tibet miteinschließt, oder einer direkte Tibet-Reise über einen Reiseveranstalter gebucht, so wird die Beantragung der Visa i.a. vom Reiseveranstalter übernommen.

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Transit
 
WICHTIG: Die Regelungen zum visumfreien Transit werden nicht von den Botschaften/Konsulaten/Visacentern verantwortet, so dass wir leider keine näheren Auskünfte zu diesen Regelungen erteilen können.

Rein informationsweise finden Sie nachfolgend einen Auszug aus den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes (vom 12.03.2019):

"Flughafentransit
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen der Transitzone des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.

Visumfreier 72-Stunden-Transit
Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Changcha, Chengdu, Chongqing, Dalian, Guangzhou Baiyun, Guilin, Harbin, Kunming, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi’an oder Xiamen als Transit in die VR China einreisen und innerhalb von 72 Stunden in ein Drittland weiterfliegen, können sich visumfrei am Einreiseort und - nur dort - aufhalten.
Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Chongqing mit 72h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.
Voraussetzung ist, dass der Anschlussflug und ein evtl. für das Drittland erforderliches Visum nachgewiesen werden können.
Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise.

Visumfreier 144-Stunden-Transit
- Yangtze-Delta-Region

Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Shanghai Pudong International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Nanjing Lukou International Airport, Hangzhou Xiaoshan International Airport und die Häfen Shanghai Port International Cruise Terminal und Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal sowie über die Bahnstation Shanghai (Shanghai-Hongkong-Züge) einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei in den Verwaltungsgebieten der Stadt Shanghai und der Provinzen Jiangsu und Zhejiang bewegen (sog. Yangtze-Delta-Region). Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Shanghai mit 144h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.
Seit 1. November 2018 können sich Reisende bereits vor Einreise online für die Visumbefreiung bei der Shanghai General Station of Immigration Inspection anmelden. Die neue Online-Registrierung soll das Einreiseverfahren erleichtern und beschleunigen. Die Einreise und Nutzung der Visumbefreiung ist jedoch auch weiterhin ohne die vorherige Registrierung am (Flug-)Hafen / Bahnhof möglich.

- Region Peking-Tianjin-Hebei
Deutsche Staatsangehörige, die über den Pekinger Westbahnhof, die Flughäfen Beijing Capital International Airport, Tianjin Binhai, Shijiazhuang Zhengding oder die Häfen Tianjin International Cruise Home Port oder Qinhuangdao Port einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei im Verwaltungsgebiet des Großraums Peking-Tianjin-Hebei bewegen. Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Peking mit 144h-Transit und Weiterreise über Shanghai in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.

- Südwest-Region
Deutsche Staatsangehörige, die in Chengdu, Provinz Sichuan, oder Kunming, Provinz Yunnan, einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei in der Südwest-Region bewegen. Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Chengdu mit 144h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.

Hinweis zu allen Transitaufenthalten
Diese Ausnahmen von der Visumpflicht gelten nur für Transitaufenthalte; ein direkter Hin- und Rückflug kann nur mit gültigem Visum erfolgen.
Die Entscheidung über den visumfreien Transitaufenthalt wird bei der Einreise getroffen. Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann es zu einer Zurückweisung an der Grenze kommen. Dies ist in jüngster Zeit in einigen wenigen Fällen passiert. Die chinesischen Behörden haben in keinem der Fälle, die dem Auswärtigen Amt bekannt sind, eine Begründung für die Zurückweisung mitgeteilt.
Auch für den visumfreien Transitaufenthalt gilt, dass Reisende sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächsten Polizeistation registrieren müssen; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften."

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Aktueller Informationsstand: 03.03.2020