


Regelungen für bestimmte Gebiete Chinas und Transit
Hongkong
Macau
Taiwan
Tibet
Transit
Hongkong
Hongkong ist der Name einer Metropole und Sonderverwaltungszone an
der Südküste der Volksrepublik China. Hongkong war bis 30. Juni 1997
eine britische Kronkolonie und wurde am 1. Juli 1997 an China
zurückgegeben. Aufgrund dieser politischen Besonderheiten ist für
die Einreise in Hongkong unter bestimmten Bedingungen kein Visum für
die Volksrepublik China nötig.
Auszug aus den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes (vom 06.03.2019):
"Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden
Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger
Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Es wird ausdrücklich empfohlen, dass Reisedokumente nach Beendigung
der Reise weitere sechs Monate gültig sind, da bei Weiterreise über
Hongkong in andere Länder Südostasiens andere Anforderungen gelten.
So muss beispielsweise bei einer Reise über Hongkong in die
Philippinen der Reisepass weitere sechs Monate nach Beendigung der
Reise gültig sein. Ist dies nicht der Fall, verweigern
Fluggesellschaften ausnahmslos die Mitnahme und der Reisende ist zur
Umkehr gezwungen. Bitte überprüfen Sie daher vor Antritt einer
Reise, die von Hongkong aus in ein weiteres südostasiatisches Land
führt, stets auch die Einreisevorschriften des jeweiligen
Ziellandes.
Für ausschließlich nach Hongkong Reisende ist eine einmonatige Gültigkeit des Reisepasses über das Reiseende hinaus ausreichend. Bei einem zweiwöchigen Aufenthalt in Hongkong muss der Reisepass somit für zwei Wochen plus einen Monat gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum
von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z. B. nach Macau
oder mit einem vorher in Deutschland eingeholten Visum in die
Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluss erneut ein
visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden.
Voraussetzung ist im letztgenannten Fall, dass bei der ersten
Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher
Reisepass vorgelegt wird.
Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen
vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die
chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das
Hongkonger Immigration Department zu richten. Per Fax oder
E-Mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.
Ehegatten von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in
Hongkong investieren, benötigen keine vorherige Zustimmung des
Immigration Department zur Arbeitsaufnahme.
Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren
gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines
Ferienarbeitsaufenthalts („Working Holidays“) bis zu einem Jahr in
Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den
Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für
einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes
Working-Holiday-Visum, das man vorab
bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland
beantragen kann. Man darf während des Aufenthalts in Hongkong nur
bis zu drei Monate einer Beschäftigung bei ein und demselben
Arbeitgeber nachgehen und muss dann die Arbeitsstelle wechseln.
Während des Besuchs in Hongkong kann man
auch einen Aus- oder Fortbildungskurs von bis zu sechsmonatiger
Dauer besuchen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes."
Anmerkung useres Visumdiensts:
Wenn Sie von Deutschland erst nach China, dann von China nach
Hongkong und anschließend wieder von Hongkong nach China reisen
möchten, benötigen Sie ein Visum für eine zweimalige Einreise.
Macau
Macau ist eine in der Nähe von Hongkong gelegene ehemalige
portugiesische Kolonie. Im Jahr 1999 wurde sie als zweite
Sonderverwaltungszone in die Volksrepublik China integriert. Auch
für Macau gelten besondere Visum-Regelungen.
Auszug aus den Informationsseiten des Auswärtigen Amtes (vom 01.03.2019):
"Einreisebestimmungen
für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden
Dokumenten möglich:
Reisepass:
Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger
Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Visum
Deutschen Staatsangehörigen wird bei der Ankunft am Flughafen bzw.
am Fähranleger in Macau ein Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen
gewährt. Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage
ist vor Ort bei der
Public Security Police Force in Macau möglich und sollte
ggf.
auch durchgeführt werden. Wird das mit einer Gültigkeit von 90 Tagen
gewährte Visum ohne Verlängerung und sei es auch nur versehentlich
überschritten, muss damit gerechnet werden, dass die Behörden in
Macau auf einer unmittelbaren Ausreise bestehen und eine u. U.
einjährige Wiedereinreisesperre verhängen.
Auch längere Aufenthalte (bis maximal 1 Jahr), sowie Visa zur
Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst
gewährten 90-Tage-Frist, beim Macau Immigration Service beantragt
werden. Es ist außerdem möglich, Anträge im Vorfeld an die
chinesische Botschaft in Berlin zu richten.
Visumanträge zur Arbeitsaufnahme sind beim Labour Affairs Bureau of the Government of the Macau SAR zu stellen.
Investoren aus Deutschland können in Macau längerfristige Visa mit einem Gültigkeitszeitraum von 3 Jahren auf Grundlage des sog. ‘Investment Scheme’ erhalten. Diese werden vom Macau Trade and Investment Promotion Institute ausgestellt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes."
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Taiwan
Unser Visum China Service umfasst nicht die Beantragung von Visa für
Taiwan.
Auszug aus den
Informationsseiten des Auswärtigen Amtes (vom
06.02.2019):
"Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden
Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger
Reisepass: Ja, mit Visum
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise
gültig sein; anderenfalls wird die Einreise verweigert.
Bei Einreise werden Körpertemperaturmessungen durchgeführt, siehe
Medizinische Hinweise.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchsaufenthalte von bis
zu 90 Tagen bei der Vorlage eines Reisepasses oder Kinderreisepasses
kein Visum, soweit bei der Einreise auf Nachfrage ein bestätigtes
Rück- oder Weiterflugticket sowie
ggf.
ein Visum für das Zielland vorgelegt werden kann. Dies gilt jedoch
nur für Einreisen über die internationalen Flughäfen sowie die
Seehäfen Keelung, Hualien, Taichung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu
und Kaohsiung.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen.
Bei Einreise mit einem vorläufigen
Reisepass wird ein Visum benötigt.
Bei Kurzaufenthalten bis maximal 30 Tagen kann dieses gegen Gebühr
auch als „Landing Visum“ bei Einreise über den Flughafen Taiwan
Taoyuan International beim Visa Office (Buereau of Consular Affairs)
beantragt werden, welches sich vor der Passkontrolle befindet. Bei
der Einreise über die anderen internationalen Flughäfen (Taipei
Songshan, Kaohsiung, Taichung) wird durch die Grenzpolizei zunächst
eine sog. „Temporary Entry Permit“ ausgestellt; diese muss
anschließend bei der in der jeweiligen Stadt gelegenen Zweigstelle
des Bureau of Consular Affairs nachträglich in ein „Landing Visa“
umgewandelt werden. Bei einer Einreise über andere Flughäfen Taiwans
oder über die internationalen Seehäfen ist die Beantragung eines
„Landing Visums“ derzeit nicht möglich.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen besteht für deutsche Staatsangehörige Visumspflicht; das Visum ist vor der Einreise einzuholen. Es werden nur Anträge angenommen, die online über die Webseite des Consular Affairs Bureau ausgefüllt wurden und am Ende über einen Barcode verfügen.
Weitere Auskünfte zu Visafragen und Einreisebestimmungen erteilen die Taipeh-Vertretungen in Deutschland.
Ein- und
Ausreise über die Volksrepublik China
Reisende nach und von Taiwan mit Transitaufenthalten in der
Volksrepublik China werden gebeten, sich wegen der
Visumerfordernisse an eine
Vertretung der Volksrepublik China zu wenden, siehe auch
Reise- und Sicherheitshinweise China.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes."
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Tibet
Im offiziellen chinesischen Sprachgebrauch steht der Begriff Tibet
immer für das Autonome Gebiet Tibet. Aus Sicht der Volksrepublik
China ist Tibet seit mehreren hundert Jahren ein fester Bestandteil
Chinas. Auch für Tibet bestehen besondere Visum- und
Einreisebedingungen.
Für die Einreise in das autonome Gebiet Tibet werden sowohl ein spezielles China Visum (Gruppenvisum) als auch eine Einreisegenehmigung für Tibet benötigt. Das normale Touristenvisum ist nicht ausreichend. Das erforderliche Gruppenvisum ist direkt beim Visacenter CVASC oder über einen Visum Service erhältlich. Die Einreisegenehmigung für Tibet wird beim Reiseveranstalter oder Reisebüro in Tibet beantragt.
Die Einreisebestimmungen für Tibet unterliegen häufigen Änderungen, so dass wir empfehlen, sich vor dem Reisebeginn genauestens über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Wird entweder eine China-Rundreise, die Tibet miteinschließt, oder einer direkte Tibet-Reise über einen Reiseveranstalter gebucht, so wird die Beantragung der Visa i.a. vom Reiseveranstalter übernommen.
ZurückTransit
WICHTIG: Die Regelungen zum visumfreien Transit werden nicht von den
Botschaften/Konsulaten/Visacentern verantwortet, so dass wir leider keine
näheren Auskünfte zu diesen Regelungen erteilen können.
Rein informationsweise finden Sie nachfolgend einen Auszug aus den
Informationsseiten des Auswärtigen Amtes (vom
12.03.2019):
"Flughafentransit
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt.
Ein Verlassen der Transitzone des Flughafens ist ohne Visum jedoch
nicht möglich.
Visumfreier
72-Stunden-Transit
Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Changcha, Chengdu,
Chongqing, Dalian, Guangzhou Baiyun, Guilin, Harbin, Kunming,
Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi’an oder Xiamen als Transit in die VR
China einreisen und innerhalb von 72 Stunden in ein Drittland
weiterfliegen, können sich visumfrei am Einreiseort und - nur dort -
aufhalten.
Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B.
Einreise in Chongqing mit 72h-Transit und Weiterreise über Peking in
ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.
Voraussetzung ist, dass der Anschlussflug und ein evtl. für das
Drittland erforderliches Visum nachgewiesen werden können.
Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist
nicht zulässig und gilt als illegale Einreise.
Visumfreier
144-Stunden-Transit
- Yangtze-Delta-Region
Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Shanghai Pudong
International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport,
Nanjing Lukou International Airport, Hangzhou Xiaoshan International
Airport und die Häfen Shanghai Port International Cruise Terminal
und Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal sowie über die
Bahnstation Shanghai (Shanghai-Hongkong-Züge) einreisen und
innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des
Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei in den
Verwaltungsgebieten der Stadt Shanghai und der Provinzen Jiangsu und
Zhejiang bewegen (sog. Yangtze-Delta-Region). Eine Weiterreise mit
einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B.
Einreise in Shanghai mit 144h-Transit und Weiterreise über Peking in
ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.
Seit 1. November 2018 können sich Reisende bereits vor Einreise
online für die Visumbefreiung bei der
Shanghai General Station of Immigration Inspection anmelden. Die
neue Online-Registrierung soll das Einreiseverfahren erleichtern und
beschleunigen. Die Einreise und Nutzung der Visumbefreiung ist
jedoch auch weiterhin ohne die vorherige Registrierung am
(Flug-)Hafen / Bahnhof möglich.
- Region
Peking-Tianjin-Hebei
Deutsche Staatsangehörige, die über den Pekinger Westbahnhof, die
Flughäfen Beijing Capital International Airport, Tianjin Binhai,
Shijiazhuang Zhengding oder die Häfen Tianjin International Cruise
Home Port oder Qinhuangdao Port einreisen und innerhalb von 144
Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist)
weiterreisen, können sich visumfrei im Verwaltungsgebiet des
Großraums Peking-Tianjin-Hebei bewegen. Eine Weiterreise mit einem
Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B.
Einreise in Peking mit 144h-Transit und Weiterreise über Shanghai in
ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.
- Südwest-Region
Deutsche Staatsangehörige, die in Chengdu, Provinz Sichuan, oder
Kunming, Provinz Yunnan, einreisen und innerhalb von 144 Stunden in
ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist)
weiterreisen, können sich visumfrei in der Südwest-Region bewegen.
Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B.
Einreise in Chengdu mit 144h-Transit und Weiterreise über Peking in
ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.
Hinweis zu allen
Transitaufenthalten
Diese Ausnahmen von der Visumpflicht gelten nur für
Transitaufenthalte; ein direkter Hin- und Rückflug kann nur mit
gültigem Visum erfolgen.
Die Entscheidung über den visumfreien Transitaufenthalt wird bei der
Einreise getroffen. Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen
erfüllt sind, kann es zu einer Zurückweisung an der Grenze kommen.
Dies ist in jüngster Zeit in einigen wenigen Fällen passiert. Die
chinesischen Behörden haben in keinem der Fälle, die dem Auswärtigen
Amt bekannt sind, eine Begründung für die Zurückweisung mitgeteilt.
Auch für den visumfreien Transitaufenthalt gilt, dass Reisende sich
innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächsten
Polizeistation registrieren müssen; bei Unterkunft in einem Hotel
übernimmt dieses die Anmeldung. Für Transitreisende gelten die
regulären Zollvorschriften."
Aktueller Informationsstand: 03.03.2020