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Touristenvisum China (L-Visum)
Dieses Visum wird immer dann benötigt, wenn man zu touristischen Zwecken oder zum Besuch von Freunden/Bekannten in die Volksrepublik China
einreisen möchte. Es berechtigt für einen touristischen Aufenthalt in China von normalerweise bis zu 30 Tagen und wird i.a.
nur für ein- oder zweimalige Einreise ausgestellt. Zum Besuch von Freunden/Bekannten können je nach Ermessen des chinesischen
Konsulats auch längere Aufenthaltsdauern gewährt werden.
Antrags-Unterlagen
Für die Beantragung vor Ort im jeweiligen Visacenter werden folgende Dokumente benötigt:
- Grundsätzliches
Für Visumanträge von Personen, die beruflich im Medien- bzw. kirchlichen Bereich, beim Roten Kreuz oder NGO's tätig sind oder sich in der Vergangenheit längere Zeit in der Türkei aufgehalten haben, gelten derzeit besondere Bestimmungen. Bitte telefonisch beim zuständigen Visacenter erfragen.
Frühere chinesische Staatsangehörige bitte die Hinweise für ehemalige chinesische Staatsbürger beachten.
Jeder Antragsteller muss eine Einwilligungserklärung des Visacenters zur Datenübermittlung ausfüllen und 2x unterschreiben.
- Visumantrag + Confirmation of Online Visa Application
Kompletten online ausgefüllten Visumantrag sowie die Seite "Confirmation of Online Visa Application" ausdrucken, anschließend beide Dokumente unterschreiben und mit Datum versehen.
- Reisepass (Original) + Kopie der Pass-Doppelseite mit den Personendaten
Der Pass muss am Tag der geplanten (letzten) Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Doppel-Seite für Visum sowie für Ein- und Ausreisestempel ausgestattet sein.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mind. 6 Monate gültig) bzw. ihrer Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto (auf Fotopapier)
1 Stück, aktuell (max. 6 Monate alt), biometrisch, von vorne, ohne Kopfbedeckung, mit gleichmäßigem, weißem Hintergrund, nicht in Schwarzweiß, keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC, in deutschen Standard-Abmessungen (3,5 cm x 4,5 cm) - zur Orientierung siehe auch Anforderungen Passfoto
- Bei selbstorganisierter touristischer Reise:
- Hotelreservierungsbestätigung - für die gesamte Dauer der Reise, mindestens mit Namen
Bei Buchung einer Reise über Reiseveranstalter:
des Hotelgasts, Hotelnamen, Hoteladresse und Hoteltelefonnummer sowie Ankunfts- und
Abreisetermin; bei Buchung für mehrere Personen müssen entweder alle Namen oder
mindestens ein Name sowie die Personen- bzw. Belegungsanzahl angegeben sein
- Flugbestätigung für jede Ein- und Ausreise in bzw. aus China - mindestens mit
Namen des Fluggasts, Flugnummern, Abflug- und Ankunftsflughafen, Abflug- und
Ankunftsterminen sowie -zeiten (Bestätigungen für Inlandflüge in China werden nicht benötigt);
anstelle der Flugbestätigung werden auch andere Verkehrsmittelbelege, wie z.B.
Buchungen für Bahn, Schiff, Bus oder andere vorab gebuchte Verkehrsmittel, akzeptiert
Reisebestätigung vom Reiseveranstalter über die gebuchte und bezahlte Reise (muss alle geforderten Hotel- und Flugdaten wie bei selbstorganisierter Reise enthalten, bei Kreuzfahrten ist zusätzlich eine Routenbeschreibung erforderlich)
Bei Besuch von chinesischen oder ausländischen Freunden/Bekannten in China:
- Einladung (Kopie ist ausreichend)
Download: Muster-Einladung zum privaten Besuch
- Falls der Einladende ein Chinese ist:
Kopie der chinesischen ID-Card (beidseitig) der einladenden Person
- Falls der Einladende ein Ausländer (z.B. Deutscher) ist:
Kopie des Reisepasses der einladenden Person und
- entweder Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für China ("Residence Permit") der
einladenden Person
- oder Kopie des Visums ("Chinese Visa") plus Kopie der Meldebescheinigung für China
("Registration Form of Temporary Residence") der einladenden Person; das Visum der
einladenden Person muss für eine Aufenthaltsdauer von mindestens 120 Tagen
ausgestellt sein
- Flugbestätigung für jede Ein- und Ausreise in bzw. aus China - mindestens mit
Namen des Fluggasts, Flugnummern, Abflug- und Ankunftsflughafen, Abflug- und
Ankunftsterminen sowie -zeiten (Bestätigungen für Inlandflüge in China werden nicht benötigt);
anstelle der Flugbestätigung werden auch andere Verkehrsmittelbelege, wie z.B.
Buchungen für Bahn, Schiff, Bus oder sonstige vorab gebuchte Verkehrsmittel, akzeptiert
- Hotelbestätigungen werden beim Freundes-/Bekanntenbesuch nicht benötigt
- Falls die Übernachtung sowohl bei Freunden als auch in Hotels erfolgen soll, muss man sich
vorab entweder für das normale Touristenvisum oder für das Touristenvisum zum Bekannten-
besuch entscheiden, ein "Mischen" der Unterlagen beider Visa ist nicht möglich - Bei rein touristischen Aufenthalten von mehr als 30 Tagen Dauer
(nicht beim Besuch von Freunden):
- Unterschriebenen tabellarischen Reiseverlauf beilegen (bei Aufenthalten von 31
bis 59 Tagen)
- Unterschriebenen tabellarischen Reiseverlauf beilegen und es kann ein Interview
im chinesischen Konsulat stattfinden (bei Aufenthalten von 60 bis 90 Tagen)
Tipp
Es ist recht unproblematisch, das L-Visum vor Ort in China
zu verlängern. Beschließt man, länger zu bleiben, so geht man mit
seinem noch gültigen Visum zur örtlichen Polizeidienststelle und
beantragt dort eine Verlängerung. Die Verlängerung kann
jedoch unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen
Folgende Links sind möglicherweise ebenfalls von Interesse für Sie:
- Visum-Bestimmungen und Hinweise
- Wie kann
ich ein erteiltes Visum überprüfen?
Aktueller Informationsstand: 03.03.2020