Familien-Angehörige und Verwandte


   
Q1-Visum, Q2-Visum, S1-Visum, S2-Visum


Allgemeines

Für den Besuch von Verwandten (zum Besuch von Freunden/Bekannten siehe Touristenvisum):

Q1-Visum zum Langzeitbesuch chinesischer Verwandten:
Für Personen, die mit chinesischen Bürgern (oder ausländischen Bürgern mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China) verwandt sind und die zu einem Langzeit-Familienbesuch nach China reisen möchten. Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in China beträgt mehr als 180 Tage. Unter "Familie" werden hier Ehegatten, Eltern, Kinder, Schwiegersöhne oder -töchter, Geschwister, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern verstanden.

Q2-Visum zum Kurzzeitbesuch chinesischer Verwandten:
Für Personen, die mit chinesischen Bürgern (oder ausländischen Bürgern mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China) verwandt sind und die zu einem Kurzzeit-Familienbesuch nach China reisen möchten. Für ehemalige chinesische Staatsbürger beträgt die genehmigungsfähige Aufenthaltsdauer bis zu maximal 180 Tage. Andere Staatsangehörige bekommen einen Aufenthalt von bis zu maximal 2x 90 Tagen genehmigt  - jedoch nur bei zweimaliger Einreise und dann auch nur bei Vorliegen besonderer Gründe.

S1-Visum zum Langzeitbesuch ausländischer Verwandten:
Für Familienmitglieder eines ausländischen Staatsbürgers (z.B. eines Deutschen), der in China arbeitet, studiert, zur Schule geht, eine Fortbildung macht oder sich aus anderen Gründen in China aufhält (z.B. Arztbesuch, Gerichtstermin usw.). Der Antragsteller möchte zu einem Langzeit-Besuch mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 180 Tagen nach China reisen. Unter "Familie" werden hier Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahre und Schwiegereltern verstanden.

S2-Visum zum Kurzzeitbesuch von ausländischen Verwandten:
Für den Besuch von Familienmitgliedern eines ausländischen Staatsbürgers (z.B. eines Deutschen), der in China arbeitet, studiert, zur Schule geht, eine Fortbildung macht oder sich aus anderen Gründen in China aufhält (z.B. Arztbesuch, Gerichtstermin usw.). Der Antragsteller möchte zu einem Kurzzeit-Besuch nach China reisen. Die Aufenthaltsdauer für ehemalige chinesische Staatsbürger beträgt bis zu maximal 180 Tage. Andere Staatsangehörige bekommen einen Aufenthalt von bis zu maximal 2x 90 Tagen genehmigt  - jedoch nur bei zweimaliger Einreise und dann auch nur bei Vorliegen besonderer Gründe. Unter "Familie" werden hier Ehegatten, Eltern, Kinder, Schwiegersöhne oder -töchter, Geschwister, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern verstanden.

Hinweise zum Q1- bzw. S1-Visum:
- Inhaber eines Q1- und S1-Visums müssen bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit
  innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Damit können
  Sie China jederzeit verlassen und später erneut einreisen.
- Vor der Beantragung eines Q1- bzw. S1-Visums bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme.


Antrags-Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende "Basis-Dokumente" benötigt, welche um die jeweiligen Visum-spezifischen Unterlagen entsprechend der Punkte 4 ff. ergänzt werden:

  1. Visumantrag + Auftrag

    Download: China Visum Antrag + Auftrag

    Türkische Staatsbürger müssen zur Antragstellung persönlich im Konsulat erscheinen.

    Frühere chinesische Staatsangehörige bitte die Hinweise für ehemalige chinesische Staatsbürger beachten.

  2. Reisepass (Original) + Kopie der Pass-Doppelseite mit den Personendaten

    Der Pass muss noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Doppel-Seite für Visum sowie für Ein- und Ausreisestempel ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mind. 6 Monate gültig) bzw. ihrer Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  3. Passfoto (bitte auf der ersten Seite des Visumantrags aufkleben)

    1 Stück, aktuell, von vorne, ohne Kopfbedeckung, möglichst mit weißem Hintergrund, nicht in Schwarzweiß, keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC, muss nicht biometrisch sein

Für das Q1-Visum sind zusätzlich zu den Punkten 1 - 3 noch folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Einladungsschreiben eines chinesischen Bürgers oder eines ausländischen Bürgers mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China (Kopie ist ausreichend)
    Download: Einladung für Besuchervisum

  2. Falls der Einladende ein Chinese ist:
    Kopie der chinesischen ID-Card
    (beidseitig) der einladenden Person.
    Falls der Einladende ein Ausländer (z.B. Deutscher) ist :
    - Kopie des Reisepasses
    der einladenden Person
    - Kopie der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China
    der einladenden Person

  3. Original und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandt-schaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht

Für das Q2-Visum sind zusätzlich zu den Punkten 1 - 3 noch folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Einladungsschreiben eines chinesischen Bürgers oder eines ausländischen Bürgers mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China (Kopie ist ausreichend)
    Download: Einladung für Besuchervisum

  2. Falls der Einladende ein Chinese ist:
    Kopie der chinesischen ID-Card
    (beidseitig) der einladenden Person
    Falls der Einladende ein Ausländer (z.B. Deutscher) ist :
    - Kopie des Reisepasses
    der einladenden Person
    - Kopie der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für China
    der einladenden Person

Für das S1-Visum sind zusätzlich zu den Punkten 1 - 3 noch folgende Unterlagen erforderlich:

a) Antragsteller, die ihre in China lebenden Familienangehörigen länger als 180 Tage besuchen
    möchten, müssen folgende Unterlagen einreichen:

  1. Kopien des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung für China der einladenden Person

  2. Einladungsschreiben der einladenden Person (Kopie ist ausreichend)
    Download: Einladung für Besuchervisum

  3. Original und Kopie der jeweiligen Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandt-schaftsverhältnis zwischen einladender und eingeladener Person hervorgeht

b) Mitreisende Familienmitglieder von Antragstellern eines Z-Visums oder X1-Visums müssen
    folgende Unterlagen einreichen:

  1. Kopien der erforderlichen Unterlagen für ein Z- oder X1-Visum

  2. Original und Kopie der jeweiligen beglaubigten Personenstandsurkunden, aus denen das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Antragssteller des Z- oder X1-Visums und mitreisendem Familienmitglied hervorgeht

Für das S2-Visum sind zusätzlich zu den Punkten 1 - 3 noch folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Einladungsschreiben (Kopie ist ausreichend)
    Download: Einladung für Besuchervisum

  2. - Kopie des Reisepasses der einladenden Person     und
    -
    entweder Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für China der einladenden Person
    - oder Kopie des Visums plus Kopie der Meldebescheinigung für China der einladenden Person
      (das Visum der einladenden Person muss für eine Aufenthaltsdauer von mindestens 120 Tagen
      ausgestellt sein)

Bearbeitungsdauer und Preise

Seit Juli 2012 werden keine Express-Visa mehr ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer durch unseren Visumservice beträgt daher normalerweise 4 - 8 Botschaftsarbeitstage. Unsere Bearbeitungsdauer ist jedoch von der Bearbeitungszeit des Konsularproviders und des chin. Konsulats Frankfurt abhängig und kann daher leider nicht in jedem Fall garantiert werden.

Näheres zu den Preisen erfahren Sie unter folgenden Links:
- Preise China Visum
- Preise Touristenvisa / Besuchervisa für Gruppen ab 3 Personen
  

Weitere Informationen

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- Visabestimmungen
- Welchen Visatyp benötige ich?
- Check eines Chinavisums