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Arbeitsvisum für China (Z-Visum)


Allgemeines

Das Z-Visum benötigen Sie, wenn Sie in China einer Vollzeiterwerbstätigkeit für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen nachgehen möchten. Es berechtigt Sie zu einer einmaligen Einreise. In China müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei der örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit melden. Sie erhalten dann eine chinesische Aufenthaltserlaubnis.

Mitreisende Familienangehörige von Antragstellern eines Z-Visums erhalten ein S1-Visum.

(Das Z-Visum wird außerdem für Aufführungen mit kommerziellem Zweck ausgestellt.)
 

Antrags-Unterlagen

Für die Visum-Beantragung vor Ort im jeweiligen chin. Visacenter werden folgende Dokumente benötigt: 

  1. Grundsätzliches

    Für Visumanträge von Personen, die beruflich im Medien- bzw. kirchlichen Bereich, beim Roten Kreuz oder NGO's tätig sind oder sich in der Vergangenheit längere Zeit in der Türkei aufgehalten haben, gelten derzeit besondere Bestimmungen. Bitte telefonisch beim zuständigen Visacenter erfragen.

    Frühere chinesische Staatsangehörige bitte die Hinweise für ehemalige chinesische Staatsbürger beachten.

    Jeder Antragsteller muss eine Einwilligungserklärung des Visacenters zur Datenübermittlung ausfüllen und 2x unterschreiben.


  2. Visumantrag + Confirmation of Online Visa Application

    Kompletten online ausgefüllten Visumantrag sowie die Seite "Confirmation of Online Visa Application" ausdrucken, anschließend beide Dokumente unterschreiben und mit Datum versehen.

  3. Reisepass (Original) + Kopie der Pass-Doppelseite mit den Personendaten

    Der Pass muss am Tag der geplanten (letzten) Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Doppel-Seite für Visum sowie für Ein- und Ausreisestempel ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen zusätzlich eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mind. 6 Monate gültig) bzw. ihrer Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  4. Passfoto (auf Fotopapier)

    1 Stück, aktuell (max. 6 Monate alt), biometrisch, von vorne, ohne Kopfbedeckung, mit gleichmäßigem, weißem Hintergrund, nicht in Schwarzweiß, keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC, in deutschen Standard-Abmessungen (3,5 cm x 4,5 cm) - zur Orientierung siehe auch Anforderungen Passfoto

  5. Flugbestätigung

    mindestens mit Namen des Fluggasts, Flugnummern, Abflug- und Ankunftsflughafen, Abflug- und Ankunftsterminen sowie -zeiten (Bestätigungen für Inlandflüge in China werden nicht benötigt); anstelle der Flugbestätigung werden auch andere Verkehrsmittelbelege, wie z.B. Buchungen für Bahn, Schiff, Bus oder sonstige vorab gebuchte Verkehrsmittel, akzeptiert

  6. Notification Letter of Foreigners Work Permit (Original und Kopie)

    - wird vom Arbeitgeber in China besorgt -

Weitere Informationen

Folgende Links sind möglicherweise ebenfalls von Interesse für Sie:
- Allgemeine Visa Bestimmungen
- Welche Art von Chinavisum benötige ich?
- Wie kann ich ein erteiltes Visum überprüfen?



Aktueller Informationsstand: 03.03.2020