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Arbeitsvisum für China (Z-Visum)Allgemeines zum ArbeitsvisumDas Arbeitsvisum (Z-Visum) wird Ihnen und bei Bedarf Ihren mitreisenden Familienangehörigen erteilt, wenn Sie eine Arbeitsstelle in China annehmen. Mit einem Arbeitsvisum können Sie einer Vollzeiterwerbstätigkeit in China für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen nachgehen. Das Arbeitsvisum berechtigt Sie zu einer einmaligen Einreise in China. Dort müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen beim Ministerium für Arbeit anmelden. Das Visum wird dann in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt.Um ein Arbeitsvisum über unseren Visumservice zu beantragen, benötigen Sie u.a. eine offizielle Einladung der chinesischen Regierung und ein Gesundheitszeugnis mit aktuellem Aidstest. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Diese Erlaubnis besorgt Ihnen Ihr Arbeitgeber in China. Ihre Familienmitglieder müssen diese Unterlagen nicht vorlegen.
Antrags-UnterlagenFür ein Arbeitsvisum (Z-Visum) benötigen wir folgende Unterlagen:
Bearbeitungsdauer und PreiseDie normale Bearbeitungsdauer durch unseren Visumservice beträgt 4 - 5 Botschaftsarbeitstage für dieses China Visum. Für besonders Eilige bieten wir die Möglichkeit des Express Visums, welches innerhalb von 2 - 3 Botschaftsarbeitstagen ausgestellt werden kann.Näheres zu den Preisen erfahren Sie unter folgendem Link:
Weitere InformationenFolgende Links sind möglicherweise ebenfalls von Interesse für Sie:Allgemeine Einreisebestimmungen für China und Hinweise Welche Art von Visum benötige ich? Ausfüllanleitung China Visum Antrag Wie kann ich ein erteiltes Visum überprüfen? Visum-Bestimmungen für Hong Kong, Macau, Taiwan und Tibet sowie Transit-Regelungen
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