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Geschäftsvisum / Business Visum für China (F-Visum)
Allgemeines zum Geschäftsvisum
Ein Geschäftsvisum (auch: Business Visum bzw. F-Visum) wird immer dann
benötigt, wenn man zu geschäftlichen Zwecken nach China einreisen
möchte. Das F-Visum kann für 1-, 2- oder mehrfache Einreise ausgestellt
werden (u.a. abhängig von der Art der Einladung).
Für ein Geschäftsvisum China benötigen Sie zusätzlich zu den üblichen
Unterlagen (Visumantrag + Auftrag, Reisepass und Passfoto) eine
Einladung des chinesischen Geschäftspartners (bei einer
Gültigkeitsdauer von bis zu 6 Monaten) bzw. eine Einladung von den
jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen
ermächtigten Firmen und Institutionen (bei einer Gültigkeitsdauer von
bis zu einem Jahr).
Weiterhin gibt es noch das "FF-Visum", welches für zwei Fälle ausgestellt wird: 1) Für
Kurzzeitstudien von 1 Semester (gleiche Unterlagen wie beim Studentenvisum) 2) Für
Praktika bis
max. 6 Monate;
Unterlagen:
-
Visumantrag + Auftrag
- Reisepass
- Passfoto
- entweder Firmen-Einladung
(im Inhalt der Firmen-Einladung muss
der Begriff "Praktikum" erwähnt sein; zu weiteren
Einladungs-Details siehe Punkt 4
"Einladung" im Abschnitt "Antrags-Unterlagen")
oder offizielle
Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen bzw. von
ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR
China Mit dem FF-Visum kann
man lediglich einmal in China einreisen.

Antrags-Unterlagen
Für die Beantragung eines Geschäftsvisums
(F-Visum) benötigen wir folgende Dokumente:
- Visumantrag + Auftrag
Download:
China
Visum Antrag + Auftrag
Antragsteller, die bei Ihrer China-Reise von in ihrem Reisepass
eingetragenen Personen begleitet werden, und/oder Antragsteller mit
ausländischen Reisepässen müssen auch den im Download enthaltenen
"Zusätzlichen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Einreise in die
Volksrepublik China" (Form V.2011B) ausfüllen.
Türkische Staatsbürger müssen zur Antragstellung persönlich im Konsulat
erscheinen.
Frühere chinesische Staatsangehörige bitte die Hinweise für ehemalige chinesische Staatsbürger beachten.
- Reisepass
Noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren
Doppel-Seite für das Business Visum.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine
Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (noch mind. 6 Monate
gültig) bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, von vorne, ohne Kopfbedeckung, möglichst mit weißem Hintergrund, nicht in Schwarzweiß,
keine privaten Aufnahmen oder Ausdrucke vom PC, muss nicht biometrisch sein, gemäß Konsularprovider in den Maßen 48 x 33 mm
- Einladung
Geschäftsvisa bis max. 6 Monate Gültigkeit:
Sie benötigen mindestens eine Einladung von Ihrem Geschäftspartner in China.
In dieser
Einladung müssen die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise), die Aufenthalts-
dauer (von ... bis ...), die Passdaten der eingeladenen Person (z.B.
Name,
Geburtsdatum und Passnummer) sowie der Zweck des Firmenbesuchs angegeben sein.
In der Einladung muss die Firmenadresse der einladenden Firma sowie eine
Kontaktperson und eine Telefonnummer enthalten sein. Die Einladung muss auf einem
Firmen-Briefbogen geschrieben sowie mit lesbarem chinesischen Firmenstempel und
mit Unterschrift ver-sehen
sein. Die Angaben im China Visum Antrag müssen mit den Angaben in der
Firmeneinladung identisch sein (z.B. Firmenadresse, Telefonnummer,
Kontaktperson).
Bitte beachten Sie weiterhin die untenstehenden Hinweise zum Geschäftsvisum China.
Geschäftsvisa für ein Jahr Gültigkeit:
Sie benötigen eine offizielle
Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien,
Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für
ein Geschäftsvisum.
Darüberhinaus wird bei Geschäftsvisa mit mehr als 6 Monaten Gültigkeit ein von
einem Krankenhaus (nicht Hausarzt) ausgestellter aktueller Gesundheitstest
inklusive HIV-Untersuchung benötigt (Original und Kopie) -
das Formular hierfür können Sie hier downloaden: China
Gesundheitstest

- Wenn man geschäftlich in die VR China reist und hierfür zwar eine Einladung vom chinesischen
Geschäftspartner, aber keine offizielle Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien,
Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China vorlegen
kann, so erhält man derzeit nur ein Geschäftsvisum für max. 30 Tage. Ein Geschäftsvisum für
eine längere Aufenthaltsdauer erhält man nur, wenn man eine offizielle Einladung von den
jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und
Institutionen der VR China vorweisen kann.
- Ein Geschäftsvisum für mehrmalige Einreisen mit einer Gültigkeit von 6 Monaten kann nur noch
dann mit einer entsprechenden Einladung des chinesischen Geschäftspartners beantragt
werden, wenn der Visum-Antragsteller belegen kann, dass er in den letzten zwei Jahren bereits
mehrmals in China war. Falls die Visa für diese China-Einreisen in einem anderen Pass
eingetragen worden sind, ist dies durch Kopien der entsprechenden Visa nachzuweisen.
Weiterhin ist in diesem Fall auch eine Kopie der Pass-Seite, auf der die persönlichen Daten
vermerkt sind, beizulegen. Können diese zusätzlichen Nachweise nicht erbracht werden, muss
für die Beantragung entweder eine offizielle Einladung vorgelegt werden oder es wird nur ein
Visum für eine zweimalige Einreise erteilt.
Weitere Hinweise
Falls der Name eines Antragstellers in einem neuen Pass nicht mit dem Namen im alten Pass übereinstimmt, so ist ein
offizielles Zertifikat beizulegen, welches belegt, dass der Name geändert wurde. Bitte beachten Sie, dass es durch die Visaneuregelung ab
November 2012 ggf. kurzfristig zu Änderungen der Einreisebestimmungen kommen kann, so dass geänderte und/oder weitere Unterlagen für die
China Visum-Beantragung
erforderlich werden könnten.

Bearbeitungsdauer und Preise
Seit Juli 2012 werden keine Express-Visa mehr ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer durch unseren Visumservice beträgt daher bei allen
Visa-Arten normalerweise 5 - 8 Botschaftsarbeitstage. Unsere Bearbeitungsdauer ist jedoch von der
Bearbeitungszeit des Konsularproviders und des chin. Konsulats Frankfurt abhängig und kann daher
leider nicht in jedem Fall garantiert werden.
Näheres zu den Preisen erfahren Sie unter folgendem Link:
Preise Geschäftsvisum China
Tipp
Wenn Sie sich nur wenige Wochen geschäftlich in der Volksrepublik China aufhalten, so ist ein Business
Visum nicht unbedingt nötig. Alternativ
kann auch ein Touristenvisum in Erwägung gezogen werden. Sie dürfen dann allerdings keine Warenmuster bzw. wertvolle Ausrüstungen mitführen
und sich nicht handwerklich o.ä. betätigen. Bei längeren Aufenthalten oder häufigen Reisen ist ein Geschäftsvisum aber in jedem Fall besser
geeignet, da es bis zu einem Jahr Gültigkeit besitzen und währenddessen für beliebig viele Einreisen verwendet werden kann.
Weitere Informationen
Folgende Links sind möglicherweise ebenfalls von Interesse für Sie:
Allgemeine Einreisebestimmungen für China und Hinweise
Welche Art von Visum benötige ich?
Ausfüllanleitung China Visum Antrag
Wie kann ich ein erteiltes Visum überprüfen?
Visum-Bestimmungen für Hong Kong,
Macau,
Taiwan
und Tibet
sowie Transit-Regelungen
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