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Touristenvisum und Geschäftsvisum für ChinaFür ein Touristenvisum (Besuchsvisum, L-Visum) benötigen wir folgende Unterlagen:
Für ein Geschäftsvisum (Businessvisum, F-Visum) sind zusätzlich noch folgende Unterlagen notwendig:
Arbeitsvisum und Studentenvisum für ChinaFür ein Arbeitsvisum (Z-Visum) oder ein Studentenvisum (X-Visum) benötigen wir folgende Unterlagen:
Für ein Arbeitsvisum sind zusätzlich zu den o.g. Punkten 1 bis 4 noch folgende Unterlagen notwendig:
Für ein Studentenvisum sind zusätzlich zu den o.g. Punkten 1 bis 4 noch folgende Unterlagen notwendig:
Weitere Einreisebestimmungen ChinaJe nach Zweck Ihrer Reise können Sie verschiedene Visa-Arten beantragen. Eine Übersicht der möglichen Visa-Kategorien finden Sie hier: Visum China Kategorien. Das chinesische Konsulat / die chinesische Botschaft entscheidet nach den Gesetzen und Regelungen der Volksrepublik China über Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen. Das chinesische Konsulat / die Botschaft hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben. Alle Dokumente müssen persönlich oder in Vertretung (z.B. durch unseren Visumdienst) beim chinesischen Konsulat / bei der chinesischen Botschaft eingereicht werden. Die Beantragung eines Visums über den Postweg ist nicht möglich. Ein Visum kann nur bei der Chinesischen Botschaft in Berlin oder bei den chinesischen Konsulaten in Hamburg, München oder Frankfurt am Main beantragt werden. Unsere Visumagentur nimmt die Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt vor, wo Visa für Antragsteller aus allen Teilen Deutschlands ausgestellt werden können. Visaanträge werden vom chinesischen Konsulat / der chinesischen Botschaft frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat. Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen auch zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen einzutragen. Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden. Eine Hilfe zur Überprüfung der Angaben erhalten Sie hier: Visum für China überprüfen. Ein Touristenvisum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen (in besonderen Fällen bis zu 90 Tagen). Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Für Touristen ist nur ein Chinavisum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein erteiltes chinesisches Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.
Hinweis: Offizielle Informationen finden Sie auch auf den Websiten der chinesischen Botschaft und des chinesischen Konsulats Frankfurt.
Weitere InformationenAuf folgenden Internetseiten finden Sie bei Bedarf weitere Informationen zum Reiseland China: Auswärtiges Amt - China Informationen Fremdenverkehrsamt China in Frankfurt
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